Das OLG Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss vom 13. Juni 2024 (Az.: I-4U 20/24) wieder einmal klargestellt, dass bereits geringfügige Abweichungen bei der Formulierung der Ablehnung des Versicherungsschutzes durch Rechtsschutzversicherer zu erheblichen Vorteilen für den Versicherungsnehmer führen können. Der konkrete Fall betraf die ARAG Rechtsschutzversicherung, die in ihrer Ablehnung auf ein nicht vereinbartes Schiedsgutachterverfahren hingewiesen hatte, anstatt auf das im Vertrag vorgesehene Stichentscheidsverfahren.

Hintergrund der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für einen Rechtsstreit beantragt, der jedoch von der ARAG abgelehnt wurde. Laut den Versicherungsbedingungen (ARB 69) war für den Fall der Ablehnung ein Stichentscheidsverfahren vorgesehen, welches als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren im Sinne von § 128 Satz 1 VVG gilt. Die ARAG verwies in ihrem Ablehnungsschreiben vom 10. November 2021 jedoch auf ein Schiedsgutachterverfahren, das nicht vereinbart war und sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts "grundlegend vom Stichentscheidsverfahren" unterscheide.

Dies wertete das OLG Düsseldorf als Verstoß gegen § 128 Satz 2, 3 VVG. Hiernach gilt das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt, wenn der Versicherer nicht auf das in den Bedingungen vorgesehene(!) außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren hinweist. Folglich wurde angekündigt, die Berufung der ARAG einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.

Die Relevanz formeller Fehler

RA Dr. Tim Horacek, Geschäftsführer der Berliner Kanzlei Keen Law, begrüßt diese Entscheidung und betont die Wichtigkeit, Ablehnungen von Rechtsschutzversicherern auf formelle Fehler hin zu überprüfen. „Es zeigt sich einmal mehr, wie entscheidend es ist, dass Versicherungsnehmer die formellen Vorgaben der Versicherer genau prüfen. Schon kleine Abweichungen und Fehler können hier zu einem erheblichen Rechtsvorteil in Form der Deckungsverpflichtung führen“, erklärt Dr. Horacek.

Er unterstreicht weiter: „Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist wegweisend und stärkt die Position der Versicherungsnehmer. Es wird deutlich, dass Versicherer regelmäßig unsorgfältig arbeiten, und ihren Ablehnungen schon so den rechtlichen Boden entziehen. Dies gibt den Versicherten eine wichtige Schutzfunktion gegen formale Nachlässigkeiten der Versicherer.“

Der spezifische Fall und die Folgen

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist insofern bemerkenswert, als er zeigt, dass die Gerichte formelle Fehler der Versicherer sehr genau prüfen und im Zweifel zu Gunsten der Versicherungsnehmer auslegen. In dem vorliegenden Fall hatte die ARAG in ihrem Ablehnungsschreiben vom 10. November 2021 auf ein Schiedsgutachterverfahren verwiesen, obwohl das vereinbarte Stichentscheidsverfahren hätte genannt werden müssen. Aufgrund dieses Fehlers wurde das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers als anerkannt angesehen, was dazu führte, dass die ARAG ungeachtet der eigentlichen Streitpunkte über die Erfolgsaussichten zur Deckung verpflichtet wurde.

Die ARAG hat ihre Berufung nach diesem Hinweisbeschluss zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Damit muss die ARAG den Versicherungsschutz gewähren und die Kosten für das anwaltliche Schreiben vom 26. November 2022 übernehmen, da sie insofern keine Berufung eingelegt hatte.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf unterstreicht die Bedeutung der genauen Einhaltung formeller Vorgaben durch Rechtsschutzversicherer. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Versicherungsnehmer Anspruch auf Deckungsschutz haben, selbst wenn inhaltliche Gründe gegen die Erfolgsaussichten des beabsichtigten Rechtsstreits sprechen.

RA Dr. Tim Horacek: „Diese Entscheidung ist ein starkes Signal an alle Rechtsschutzversicherer, ihre Ablehnungen mit größter Sorgfalt zu formulieren. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie stets die Möglichkeit haben, auch bei formellen Fehlern der Versicherer eine Deckungsverpflichtung durchzusetzen.“

Versicherungsnehmer sollten daher bei Ablehnungen ihres Rechtsschutzversicherers stets genau prüfen, ob alle formellen Anforderungen erfüllt sind. Oftmals können formelle Fehler zu einer Deckungsverpflichtung führen, was einen erheblichen Vorteil im Streitfall bedeutet. Die Kanzlei Keen Law steht allen Versicherungsnehmern im und außerhalb des Deckungsprozess beratend zur Seite.