Am 20. Januar 2025 hat das Amtsgericht Stuttgart ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das die Verantwortung von Banken bei Online-Banking-Betrug in den Fokus rückt. In diesem Fall musste die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einer Kundin 4.875 Euro erstatten, da die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hatte.

Der Fall

Die Kundin hatte ein Telefon über Kleinanzeigen angeboten und erhielt daraufhin eine SMS mit einem Link, der vorgab, dass der Artikel bezahlt worden sei. Nach dem Klicken auf den Link erhielt sie auf Ihr Handy eine Push-Nachricht von der LBBW, die sie aufforderte, einen Vorgang mit der BW-Secure-App freizugeben. Ohne klare Informationen über den Inhalt des Vorgangs bestätigte sie die Freigabe, was dazu führte, dass ein Betrüger ein iPhone mit russischer Spracheinstellung für das BW-Secure-Portal freischaltete und damit Zahlungen in Höhe von 4.875 Euro vorgenommen hat.

Das Urteil

Das Gericht befand, dass die Push-Nachrichten der LBBW unverständlich und irreführend waren. Die Bezeichnung "Portalanmeldung" war nicht klar und ließ nicht erkennen, ob es sich um eine Anmeldung zum BW-Secure-Portal oder nur zum Online-Banking handelte. Zudem wurde die Kundin nicht darauf hingewiesen, dass sie mit der Freigabe Dritten ermöglichen könnte, über ihre Konten zu verfügen, ohne dass sie dabei weiterhin involviert wäre.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil zeigt, dass Bankkunden Schadensersatz von ihren Banken verlangen können, wenn diese bei Zahlungsvorgängen missverständliche Nachrichten versenden oder nicht deutlich auf die Folgen der Freigabe hinweisen. Es unterstreicht die Verantwortung der Banken, ihre Kunden angemessen zu informieren und sicherzustellen, dass ihre Kommunikation transparent und verständlich ist. Betroffene Bankkunden sollten in diesen Fällen daher ihren Anspruch auf Erstattung der Beträge mit einem Rechtsanwalt, der sich mit dieser Materie auskennt,  gegen ihre Bank durchsetzen.