Geschädigte sollten Erfahrung prüfen

Sind Sie durch einen Betrug bei Kreditkarten, Debitekarten oder im Online-Banking geschädigt, ist es sinnvoll, wenn Ihr Berater hinreichende Erfahrung mit dem betroffenen Zahlungsdienstleister und der ggfs beannten Betrugsmasche hat.

Dann kann in bereits in einer frühen Phase sehr verlässlich eingeschätzt werden, welches Vorgehen den besten Erfolg verspricht und was realistisch möglich ist.

Dies ermöglicht auch ein möglichst kostenschonendes Vorgehen bei bestmöglichem Ergebnis. Daher kennen wir die gänge Rspr an den maßgeblichen Gerichten, etwa dem AG Mitte/LG Berlin, den verschiedenen Amtsgerichten in Hamburg, dem AG und LG Frankfurt und vielen weiteren Gerichten bestens.

Derart umfassende Erfahrung ermöglicht es dann auch häufig, ohne Einschaltung von Gerichten oder Ombudsmann gute Ergebnisse zu erzielen.


SALEO mit der Erfahrung von zahlreichen Entscheidungen und fast 1.000 Verfahren

Unsere Kanzlei besitzt inzwischen die Erfahrungen aus annähernd 1.000 Verfahren in diesem Bereich gegen alle gängigen Zahlungsdienstleister, etwa die Commerzbank, einschließlich Comdirect, die Deutsche Bank, die Postbank, Targobank, DKB, TF Bank, Advanzia, Hanseatic, Consors, Barclays Solaris, N26, LBB, ING und zahlreiche Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Alleine in den letzten Wochen konnten wir Urteile an den Amtsgerichten Minden und Mitte sowie dem LG Darmstadt erzielen (alle nrkr).

Auch zahlreiche positive Ombudsmannentscheidungen konnten wir erreichen, auch hier.


SALEO Rechtsanwälte führende Kanzlei im Bereich Online-Banking Betrug und Kreditkartenbetrug

Unsere führende Positionierung in diesen Bereichen haben enommierte Verbraucherportale (finanztip.de und test.de) festgestellt.

Finanztip.de

Test.de

Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in verschiedensten Schadenskonstellationen (Phishing, Pharming, Spoofing) die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen durch Adhäsionsanträge geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch