Thema Online-Casino illegale in Deutschland: Das Landgericht (LG) Aachen hat der Klage eines Spielers stattgegeben. Somit wurden zwei Anbieter des Online-Casinos „casinoclub.com" zur Rückzahlung von Spielverlusten in Höhe von 95.475.55 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Der Kläger konnte das verspielte Geld zurückfordern, da die Anbieter im streitgegenständlichen Zeitraum über keine für Deutschland gültige Lizenz verfügten.
Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing aus Berlin (Az. 12 O 353/23).
Das Online-Casino „casinoclub.com" wurde bis Dezember 2013 von der Gaming VC Corporation Limited in Malta geführt. Ab Januar 2014 lief das Geschäft über die Martingale Malta 2 Limited in Malta. Somit teilen sich die beiden Unternehmen die Rückzahlungskosten. Auf der betreffenden Webseite konnte im streitgegenständlichen Zeitraum vom 01.10.2013 bis 12.10.2020 an diversen Online-Glücksspielen teilgenommen werden. Die Seite war auch in deutscher Sprache abrufbar, auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beide Unternehmen besaßen in diesem Zeitraum eine behördliche Glücksspiellizenz aus Malta, jedoch hatten sie keine gültige Erlaubnis einer deutschen Behörde.
In Deutschland wird das Anbieten von Online-Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) geregelt. Laut diesem war das Anbieten von Online-Casinospielen bis Juli 2021 hierzulande weitgehend verboten. Einzig für Schleswig-Holstein galten Ausnahmen. Seitdem haben die Behörden die Regeln etwas gelockert, jedoch benötigt jeder Anbieter von Online-Casinos eine in Deutschland gültige Lizenz. Diese lag oder liegt bei den meisten Anbietern nicht vor.
Der Kläger im vorliegenden Fall nahm von seinem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen als Verbraucher an den Online-Casinospielen der beiden genannten Anbieter teil. So kamen im streitgegenständlichen Zeitraum Spielverluste in Höhe von 95.475,55 Euro zusammen. Von der Illegalität des Spielangebots hatte der Kläger laut des Urteils des LG Aachen keine Kenntnis gehabt.
In dem Urteil heißt es weiter, die Anbieter der Online-Casinospiele hätten durch die Einzahlungen des Klägers etwas durch Leistung erlangt, was ohne Rechtsgrund erfolgte. Denn die geschlossenen Verträge waren aufgrund von Verstößen gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig gemäß § 134 BGB. Nach dieser Vorschrift war im relevanten Zeitraum die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet verboten. Die Beklagten verfügte unstreitig für den geltend gemachten Leistungszeitraum über keine Erlaubnis für das Veranstalten oder Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Land NRW und haben damit gegen die Verbotsnorm verstoßen.
Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: »Die Betreiber von Online-Casinos müssen sich an die in Deutschland gültigen Gesetze halten. Die Kernziele des Glücksspielstaatsvertrags sind die Vermeidung und Bekämpfung von Spielsucht, die Kanalisierung und Begrenzung des Spielangebots sowie des Jugend- und Spielerschutzes.«
Spieler, die in den vergangenen 10 Jahren im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten viel Geld verspielt haben, sollen umgehend handeln. Lassen Sie prüfen, ob das Angeht illegal in Deutschland war und Sie ihre Verluste zurückfordern können. Denn einerseits geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, andererseits auch um Zinsansprüche. Der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.
Als Verbraucherkanzlei helfen wir Ihnen gern, Spiel- und Wettverluste aus illegalen Online-Casinospielen zurückzufordern. Melden Sie sich einfach kostenfrei und unverbindlich unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an. Wir nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Möglichkeiten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!