Mit dem LG Limburg hat erneut ein deutsches Gericht verbraucherfreundlich zum Thema Online Casinos illegal in Deutschland geurteilt. So sprachen die Richter des LG Limburg an der Lahn einem Kläger 50.000 Euro Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen zu. Denn der Anbieter, die N1 Interactive Ltd, verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über keine für Deutschland gültige Lizenz. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az. 10 O 484/23).
Hierzulande regelt der Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) das Anbieten von Glücksspiel in Deutschland. Demnach galt bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Seitdem wurden die Regeln zwar gelockert, jedoch benötigt ein Anbieter eine in Deutschland gültige Erlaubnis – ohne diese ist das Spielangebot illegal.
Der Kläger hat seinen Wohnsitz in Hessen. In der Zeit von Juni 2020 bis Dezember 2021 verlor er auf verschiedenen Online-Casino-Portalen des Anbieters insgesamt 50.247,00 Euro. Vor dem LG Limburg trug der Kläger vor, er habe nicht gewusst, dass das Spielangebot zu jenem Zeitpunkt illegal in Deutschland war.
Bei dem betreffenden Online-Casino-Anbieter handelt es sich um eine in Malta ansässige Gesellschaft, die über verschiedene Internetseiten Online-Glücksspiel anbietet. Zum Zeitpunkt der Spieleinsätze des Klägers verfügte der Anbieter zwar über eine Glücksspiellizenz der maltesischen Glückspielbehörde, nicht jedoch über eine Glücksspielerlaubnis für Deutschland beziehungsweise Hessen.
In dem Urteil des LG Limburg heißt es, das angerufene Gericht sei gemäß Art. 18 Abs. 1, 17 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) EuGVVO international zuständig. Der Kläger sei Verbraucher im Sinne der genannten Vorschriften, denn mit Blick auf die betreffenden Spielverträge sei weder ein beruflicher noch ein gewerblicher Zweck anzunehmen.
Die Beklagte habe die Spieleinsätze des Klägers durch dessen Leistung ohne rechtlichen Grund erlangt, so die Richter des LG Limburg. In dem Urteil heißt es weiter: „Die gegenständlichen Verträge zwischen den Parteien sind nämlich gem. § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV (2012) als entgegenstehendem Verbotsgesetz nichtig. Denn dieser Vorschrift zufolge ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten und der Verstoß dagegen folgt aus dem Umstand, dass der Anbieter sein Angebot auch Spielern in Hessen, also auch dem Kläger, zugänglich gemacht hat.“
Als Verbraucherkanzlei setzen wir uns dafür ein, dass die Betreiber von Online-Casinos sich an den hierzulande gültigen Glücksspielstaatsvertrag halten. Dessen Kernziele sind die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie des Jugend- und Spielerschutzes.
Wenn Sie in den vergangenen zehn Jahren im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten viel Geld verloren haben, sollten Sie unbedingt handeln. Lassen Sie umgehend prüfen, ob Sie ihre Verluste zurückfordern können. Denn zum einen geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, zum anderen auch um Zinsansprüche. Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.
Melden Sie sich einfach kostenfrei und unverbindlich unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an. Wir nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!