Zum Thema Persönlichkeitsentwicklung gibt es zahlreiche Online-Coaching-Angebote im Internet. Leider gibt es hier - wie auch bei anderen Online-Coaching-Angeboten - schwarze Schafe, die unseriöse, nutzlose Kurse verkaufen. Verbraucher, die bei einem solchen Kurs abgezockt wurden, haben jedoch gute Chancen, ihr Geld zurückzufordern. 


Coaching und Persönlichkeitsentwicklung sind für viele Menschen wichtige Themen, um ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen. So werben Online-Coaching-Anbieter gern mit schlagkräftigen Slogans wie »Neue Perspektiven und innere Balance entdecken« oder »Die Persönlichkeit durch das Erlangen mentaler Stärke, einer hohen Lebenszufriedenheit und Resilienz wachsen lassen«. 


Vor allem in den sozialen Medien tauchen Coaching-Angebote zu diesem Thema immer wieder auf. In ansprechenden Clips versprechen die Online-Coaches, ihre Kunden erfolgreicher, selbstbewusster und glücklicher zu machen. Um dies zu erreichen, haben sie angeblich eine Methode entworfen, die den Menschen weiterhelfen soll. Meistens soll es sich um eine völlig neue Herangehensweise handeln, durch die alle anderen gängigen Methoden unbrauchbar werden. Dies lassen sich die Online-Coaches dann hochpreisig bezahlen. 


Die Berufsbezeichnung Coach ist rechtlich nicht geschützt. Daher kann sich in Deutschland jeder als Coach bezeichnen – unabhängig von seiner oder ihrer Qualifikation und Ausbildung. Die Selbsternennung zum Coach und Experten in ebenjenem Gebiet ist jedoch erst einmal nicht verwerflich. Deshalb kann man auch nicht pauschal sagen, dass jeder Online-Coaching-Kurs Abzocke ist. 


Wer das Gefühl hat, bei einem Online-Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung einen nutzlosen, überteuerten Kurs erwischt zu haben, sollte sich anwaltliche Hilfe suchen. Denn in vielen Fällen können Verbraucher, die ein unseriöses Angebot eingegangen sind, Geld zurückfordern. In Deutschland regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) weitgehend, in welcher Form ein Online-Coaching angeboten werden darf. Demnach sind Verträge mit Online-Coaches ungültig, wenn beispielsweise Zulassungen fehlen oder Leistungen unzureichend sind. Dadurch können Geschädigte das gezahlte Geld zurückfordern und müssen ich ausstehende Zahlungen nicht mehr leisten. 


Gerichte entscheiden in zunehmendem Maße gegen unseriöse Online-Coachings, da sie den Vorgaben des FernUSG nicht entsprechen. So haben neben dem OLG Celle beispielsweise auch die LGs Leipzig (Az. 05 O 1598/22), Hamburg (Az. 304 O 277/22), Hannover (Az. 13 S 23/22) und Nürnberg-Fürth (Az.: 13 O 2839/23) in Verfahren zu diesem Thema das FernUSG für anwendbar erklärt. Im August 2024 verurteilte das OLG Stuttgart (Az. 13 U 176/23) einen Anbieter zur Rückzahlung von 23.800 Euro, weil der geschlossene Vertrag nichtig war. 

  

Haben Sie das Gefühl, an einen unseriösen Online-Coaching-Anbieter geraten zu sein? Dann helfen wir Ihnen gern zu prüfen, ob Sie aus dem Vertrag herauskommen oder bereits gezahltes Geld zurückfordern können. Melden Sie sich einfach kostenfrei unter www.baumeister-rosing.de/online-coaching-unserioes/ an, dann nehmen unsere Anwälte und Anwältinnen umgehend Kontakt mit Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch auf. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!