Mehr Rechte im Strafverfahren als Nebenkläger:in
Als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren treten Betroffene häufig auf. Bei bestimmten Straftaten haben sie aber als Nebenkläger noch mehr Rechte.
Betroffene und Hinterbliebene, die Opfer einer bestimmten Straftat geworden sind und der Angeklagte zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war (bei unter 18-Jährigen nur bei besonders schweren Straftaten), haben das Recht auf Nebenklage. Diese ermöglicht es den Betroffenen, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.
Zu diesen nebenklagefähigem Straftaten gehören zum Beispiel
- (versuchte) Tötung
- sexueller Missbrauch
- vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung
- oder Menschenhandel etc.