Eine Straftat zu erleben, bedeutet für die Betroffenen oft einen tiefen Einschnitt in ihr Leben. Neben den körperlichen, seelischen und finanziellen Folgen stehen viele Opfer vor der Frage, welche Rechte sie haben und wo sie Unterstützung finden können. Deutschland bietet ein umfangreiches Netz an Rechten und Hilfsangeboten für Opfer. Dieser Beitrag soll einen umfassenden Überblick über Opferrechte und die wichtigsten Anlaufstellen für psychische, körperliche und finanzielle Hilfe sowie spezielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche geben.

Je nach verletztem Rechtsgut bestehen verschiedene Optionen, seine Rechte geltend zu machen. Das Wichtigste in Kürze:

Rechte im Strafverfahren

  • Recht auf Nebenklage: Opfer schwerer Straftaten (z. B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und aktiv teilnehmen.
  • Akteneinsicht: Über einen Anwalt können Opfer Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.
  • Opferanwalt: Bei bestimmten Straftaten (z. B. Sexualdelikten) kann ein Opfer einen Rechtsbeistand erhalten.
  • Zeugenschutz: Um Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen, gibt es besondere Maßnahmen, wie bspw. die Vernehmung pro Videoübertragung.

Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Opfer können zivilrechtlich Ansprüche gegen den Täter geltend machen.
  • Adhäsionsverfahren: Schadensersatzansprüche können direkt im Strafverfahren mitverhandelt werden.
  • Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV: Bei Straftaten, die zu körperlichen oder seelischen Schäden führen, können Entschädigungen aus staatlichen Mitteln beantragt werden.

Schutz durch das Gewaltschutzgesetz

  • Opfer von Gewalt, Bedrohung oder Stalking können beim Familiengericht Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote beantragen.