Soziale Medien sind fester Bestandteil unseres Alltags. Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter oder TikTok ermöglichen eine schnelle und weltweite Kommunikation. Doch neben den vielen Vorteilen gibt es auch rechtliche Fallstricke. 

Besonders Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ein großes Problem. Wer betroffen ist, hat oft weitreichende Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Auskunft und Schadensersatz.❗


1. Beleidigung und Verleumdung 🗣️⚠️

Hasskommentare und beleidigende Äußerungen sind keine Seltenheit auf Social Media. Doch was viele nicht wissen: Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind nicht nur strafbar und können zur Anzeige gebracht werden, sondern dem Betroffenen stehen auch zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche zu.

2. Verletzung des Rechts am eigenen Bild 📷🚫

Das Veröffentlichen von Fotos oder Videos ohne Zustimmung der abgebildeten Person kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Besonders problematisch sind Bilder, die eine Person bloßstellen oder in einem negativen Licht zeigen. Auch hier besteht die Möglichkeit gegen den Rechtsverletzer zivilrechtlich vorzugehen.

3. Bloßstellung und Rufschädigung 🏛️⚖️

Die Verbreitung von sehr persönlichen oder entstellenden Informationen kann die Persönlichkeitsrechte massiv verletzen. Dazu gehören unwahre Tatsachenbehauptungen, intime Details oder verleumderische Inhalte.


Welche Ansprüche stehen den Betroffenen zu? 🛡️

  • Unterlassung und Löschung: Der Täter muss die rechtsverletzende Äußerung oder das Bildmaterial entfernen und kann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden.

  • Schadensersatz und Geldentschädigung: Je nach Schwere der Verletzung kann ggfs. eine finanzielle Entschädigung gefordert werden, insbesondere bei erheblicher Rufschädigung oder emotionalem Leid.

  • Strafanzeige: Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung können oft auch strafrechtlich verfolgt werden.

  • Richtigstellung und Widerruf: Der Täter kann in machen Fällen verpflichtet werden, eine Gegendarstellung oder Entschuldigung zu veröffentlichen, um den angerichteten Schaden zu begrenzen.

  • Einstweilige Verfügung: Wenn eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um eine schnelle Löschung und Unterlassung zu erreichen


Was tun, wenn ich Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden bin? 🚨📢

Wenn Sie Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Social Media geworden sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Beweise sichern 📸📝 – Machen Sie Screenshots von der rechtsverletzenden Äußerung oder dem Bild. Achten Sie darauf, dass Datum, Uhrzeit und der Name des Verfassers erkennbar sind.

  2. Zeugen benennen 👥 – Falls möglich, bitten Sie andere Personen, die Inhalte ebenfalls zu sichern oder als Zeugen zu bestätigen.

  3. Einen Anwalt einschalten ⚖️ – Ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt kann Sie beraten und rechtliche Schritte einleiten, etwa eine Unterlassungserklärung zu fordern, Schadensersatzforderungen durchsetzen und Sie bei der Erstattung einer Anzeige zu unterstützen.


Fazit ✅

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung wird, hat zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, um sich zu wehren. Löschung, Unterlassung und Schadensersatz sind oft durchsetzbar. 

In jedem Fall gilt: Beweise sichern und juristischen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.


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