Viele Hausbesitzer wollen Streit vermeiden – und verschenken ihr Haus an Kinder. Doch wer nicht strategisch gestaltet, riskiert Steuern, Pflichtteilsklagen und sogar den Verlust der Immobilie. Ich zeige, wie Sie Ihr Lebenswerk wirklich sichern – mit Wohnrecht, Freibeträgen und Rückforderungsrechten.


Pflichtteil trotz Schenkung? Haus verschenkt und trotzdem verklagt? So vermeiden Sie Pflichtteilsansprüche, Steuerfallen und Pflegeheim-Zugriff – mit rechtssicherer Gestaltung durch Fachanwältin.


1. Der Albtraum vieler Eltern: Das Haus verschenkt – und trotzdem verklagt


„Ich habe meiner Tochter das Haus überschrieben – jetzt fordert mein Sohn 140.000 € Pflichtteilsergänzung. Ich dachte, das Testament hätte gereicht.“


Solche Geschichten begegnen mir jede Woche. Gut gemeint – schlecht umgesetzt.


Viele Eltern wollen Streit vermeiden und Vermögen erhalten. Doch sie übersehen:

Ein Testament schützt nicht vor Pflichtteilsansprüchen. Eine Schenkung auch nicht – wenn sie falsch gestaltet wurde.


Das Ergebnis:

• Enterbte Kinder klagen

• Pflegekosten erzwingen Hausverkäufe

• Das Finanzamt greift zu, weil Freibeträge übersehen wurden

• Und das eigene Zuhause wird plötzlich zur Unsicherheitszone


Die Lösung?

Rechtzeitige, strategische Übertragung mit anwaltlicher Gestaltung.



2. Die drei größten Irrtümer bei Immobilienübertragungen


Irrtum 1: „Ich habe ein Testament, das reicht doch.“

Falsch. Auch enterbte Kinder haben einen Pflichtteil – und bei früheren Schenkungen sogar Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB).


Irrtum 2: „Ich habe das Haus verschenkt – damit ist es aus dem Zugriff raus.“

Falsch. Wenn Sie Wohnrecht oder Nießbrauch behalten, beginnt die wichtige 10-Jahresfrist nicht zu laufen – und enterbte Angehörige können später trotzdem Ansprüche stellen.


Irrtum 3: „Der Notar hat das so vorbereitet – das passt schon.“

Falsch. Der Notar ist neutral. Er berät nicht strategisch und haftet nicht für finanzielle Folgen. Rückforderungsrechte, steuerliche Optimierung und Pflichtteilsfallen werden oft nicht beachtet.



3. Was Sie wirklich schützen müssen: Ihr Zuhause, Ihr Wille, Ihr Frieden


Die Immobilie ist oft das Wertvollste, was Sie besitzen.

Sie wollen:

• Selbstbestimmt darin wohnen bleiben – auch bei Pflegebedürftigkeit

• Steuern vermeiden – durch optimale Nutzung der Freibeträge

• Streit unter Kindern verhindern – oder gezielt ausschließen

• Absichern, was passiert, wenn sich Familienverhältnisse ändern


All das geht – wenn Sie rechtzeitig und gezielt handeln.



4. Pflichtteil und die 10-Jahres-Frist – wann zählt eine Schenkung wirklich?


Viele glauben: Wenn ich das Haus verschenke, ist es „weg“ – und der Pflichtteil erledigt.

Das ist nur dann richtig, wenn:

• Sie keine Nutzungsrechte mehr behalten (z. B. keinen Nießbrauch)

• Die Schenkung mindestens 10 Jahre zurückliegt

• Sie das Haus nicht mehr wirtschaftlich kontrollieren


Beispiel:

Nießbrauch → Frist läuft nicht

Wohnrecht nur fürs Erdgeschoss → Frist läuft möglicherweise schon


Rechtsprechung:

• BFH, 25.05.2020 – II R 28/17: Nießbrauch hemmt Frist

• OLG Zweibrücken, 11.09.2020 – 5 U 50/19: Teilweise Wohnrechte können genügen


Fazit:

Ohne fundierte Gestaltung laufen Sie Gefahr, dass Pflichtteilsansprüche selbst nach 15 Jahren noch durchsetzbar sind.



5. Steuerlich optimal schenken – mit Freibeträgen & Wertabschlägen


Das Gesetz gibt Ihnen alle 10 Jahre neue Steuerfreiheit:

• Kinder: 400.000 €

• Enkel: 200.000 €

• Ehepartner: 500.000 €


Beispiel:

Hauswert: 600.000 €

→ Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt

→ Nießbrauchswert: 180.000 €

→ steuerlicher Schenkungswert: nur 420.000 €

→ Steuerpflicht: nur 20.000 € über dem Freibetrag

→ Steuer: ca. 3.000 €


Oder: zweite Schenkung in 10 Jahren → ganz steuerfrei


Ohne Planung:

600.000 € im Erbfall → Steuer auf 200.000 € → ca. 30.000 € + Pflichtteilsansprüche



6. Wohnrecht oder Nießbrauch – was passt für Ihre Situation?


Nießbrauch:

• Sie behalten Mieteinnahmen

• Höherer Steuerabzug

– 10-Jahresfrist läuft nicht


Wohnrecht (z. B. nur EG):

• Frist kann laufen

• Pflichtteilsschutz nach 10 Jahren möglich

– weniger Steuerersparnis


Fazit:

Was steuerlich optimal erscheint, kann erbrechtlich riskant sein.

Nur eine abgestimmte Gestaltung führt zum Ziel.



7. Rückforderungsrechte – Ihre Sicherheitsleine für die Zukunft


Was tun, wenn:

• Ihr Kind das Haus verkauft?

• In Insolvenz gerät?

• Stirbt?

• Den Kontakt abbricht?


Dann müssen Sie sich das Haus zurückholen können – mit Rückforderungsrechten.


Diese müssen individuell formuliert, notarvertraglich verankert und familienrechtlich durchdacht sein. Nur so schützen Sie sich wirklich.



8. Fallbeispiel: Wie ich eine Mandantin vor 140.000 € Pflichtteilsschaden bewahrt habe


Eine Mandantin (73, verwitwet) wollte ihr Zweifamilienhaus an den Sohn übertragen. Die Tochter war enterbt, lebte im Ausland.

Ziel:

• Steuerfreie Übergabe

• Wohnrecht sichern

• Pflichtteil vermeiden

• Rückforderungsrechte einbauen


Meine Lösung:

• Übertragung mit beschränktem Wohnrecht (nur EG)

• Steuerlicher Wertabschlag von 190.000 €

• Innerhalb des Freibetrags von 400.000 € → keine Steuer

• 10-Jahresfrist beginnt sofort → Pflichtteilsschutz ab 2034

• Notarielle Rückforderungsrechte: Pflegefall, Insolvenz, Vorversterben

• Pflichtteilsverzicht mit Ausgleich an Tochter: 25.000 € – statt 140.000 €


Ergebnis:

Haus geschützt, Steuern gespart, Streit verhindert – Lebenswerk gesichert.



9. Der häufigste Fehler: „Das hat der Notar so gemacht“


Klarstellung:

Der Notar ist nicht Ihr Berater. Er:

• darf keine strategische Empfehlung geben

• haftet nicht für steuerliche Nachteile

• entwickelt keine Schutzklauseln


Nur ein anwaltliches Konzept kann:

• Pflichtteilsrisiken eliminieren

• Steuerlast minimieren

• familiäre Ziele mit rechtlicher Sicherheit verbinden



10. Fazit: Schützen Sie Ihr Zuhause – bevor andere es tun


Wer eine Immobilie besitzt, trägt Verantwortung – für sich selbst, für die Familie, für die Zukunft.

Und wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert, dass andere über sein Haus entscheiden:

Das Finanzamt. Das Pflegeheim. Enterbte Kinder.


Ich helfe Ihnen, das zu verhindern.

Mit einer rechtssicheren, steuerlich optimierten Übertragung – individuell für Sie gestaltet.


Sie denken über eine Übertragung nach – oder haben bereits verschenkt und Zweifel?

Dann wird es Zeit für eine juristische Strategie, die schützt.


Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bundesweit.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung – bevor aus guter Absicht ein kostspieliger Fehler wird.