Sie sind auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger im Strafverfahren? Ich prüfe für Sie, ob eine Beiordnung möglich ist.
Pflichtverteidigung nur bei schweren Vorwürfen
Die schlechten Nachrichten vorweg:
- Eine Pflichtverteidigung ist nur in wenigen Fällen möglich.
- Sie hat nichts mit den finanziellen Möglichkeiten des Beschuldigten zu tun.
Keine Pflichtverteidigung bei geringem Einkommen oder Mittellosigkeit
Einen Pflichtverteidiger bekommt man nicht, weil man kein oder ein nur geringes Einkommen hat. Die Frage der notwendigen Verteidigung ist völlig unabhängig vom Einkommen. Die weit verbreitete Meinung, wenn ich kein Geld habe, bekomme ich einen Pflichtverteidiger gestellt, ist falsch.
Im Strafrecht gibt es auch keine Prozesskostenhilfe. Beschuldigte werden also nicht vom Staat unterstützt. Jeder ist für die Bezahlung seines Anwalts erst einmal selbst verantwortlich.
Wer bekommt einen Pflichtverteidiger beigeordnet?
Um einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen, muss ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen. Die Fälle sind in § 140 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Danach haben unter anderem Beschuldigte einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, die
- vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht angeklagt werden sollen
- sich in Haft befinden
- ein Verbrechen begangen haben sollen
- eine Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr zu erwarten haben
- einem Vorwurf mit besonders schwieriger Sach- und Rechtslage ausgesetzt sind.
Schwere Vorwürfe begründen Anspruch auf Pflichtverteidiger
In der Praxis bekommen daher vor allem Beschuldigte einen Pflichtverteidiger beigeordnet, denen ein Verbrechensvorwurf oder generell ein schwerer Vorwurf gemacht wird. Dazu gehören zum Beispiel: Raub, räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzungen mit ernsten Verletzungsfolgen, Totschlag, Brandstiftung oder Geldfälschung.
Pflichtverteidigung bei Vorstrafen
Aber auch Beschuldigte mit vielen Vorstrafen haben oft einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Denn hier besteht die Gefahr, dass eine Freiheitsstrafe (wenn auch auf Bewährung) von einem Jahr droht.
Pflichtverteidiger für Jugendliche
Schließlich bekommen auch Jugendliche in vielen Fällen einen Pflichtverteidiger beiseite gestellt. Denn im Jugendstrafrecht geht es oft Raub oder räuberische Erpressung, z.B. beim Abziehen. Steht ein Raub im Raum, müssen Jugendliche noch vor ihrer ersten Vernehmung einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen.
Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen?
Wenn Sie aufgefordert sind, einen Pflichtverteidiger zu benennen, sollten Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Suchen Sie sich einen Strafverteidiger, den Sie Vertrauen.
Ihr Verfahren spielt in Berlin oder Brandenburg? Gerne prüfe ich, ob ich Sie als Pflichtverteidigerin vertreten kann. Vereinbaren Sie jetzt einen Besprechungstermin.
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