Rechtsanwältin Stefanie Burkardt von der Kanzlei Sustain Legal in Leipzig hat einen bedeutenden Erfolg für ihren Mandanten und Besitzer mangelhafter Photovoltaikanlagen gegen die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) und SENEC GmbH erzielt. 

In einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Leipzig (Az. 06 O 1800/23) vom 18.09.2024 wurde die vollständige Rückabwicklung eines Vertrags über eine fehlerhafte PV-Anlage gegen die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) und SENEC GmbH durchgesetzt.


Hauptpunkte des Urteils:

  1. Brandgefahr als Sachmangel: Das Gericht stufte die potenzielle Brandgefahr durch den SENEC-Batteriespeicher als erheblichen Mangel ein. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Produktsicherheit bei erneuerbaren Energiesystemen.
  2. Abstrakte Gefahr reicht aus: Bereits der Verdacht einer Gefährdung kann einen Mangel begründen, ohne dass konkrete Umstände vorliegen müssen. Die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Brandes für Eigentum, Leben und Gesundheit rechtfertigen es, bereits die abstrakte Gefahr als ausreichend für die Annahme eines Mangels zu betrachten.
  3. Sicherheitserwartungen: Zur üblichen Beschaffenheit einer PV-Anlage gehört ihre Sicherheit. Kunden dürfen erwarten, dass keine Gefahren für ihre Rechtsgüter entstehen.
  4. Rücktrittsrecht und Schadensersatz: Der Kläger erhält den Kaufpreis zurück und zusätzlich Schadensersatz sowie Erstattung der Anwaltskosten.


Haben Sie Probleme mit Ihrer Photovoltaikanlage? Mögliche Mängel können sein:


  • Brandgefahr durch defekte Batteriespeicher
  • Leistungsminderung
  • Konstruktionsfehler
  • Installationsmängel


Rechtsanwältin Stefanie Burkardt der Kanzlei Sustain Legal ist Expertin für erneuerbare Energien und setzt Ihre Rechte gegen große Unternehmen wie EKD und SENEC durch. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!