Als Strafverteidiger rate ich meinen Mandantinnen und Mandanten stets, bei einer polizeilichen Vorladung oder Vernehmung als Beschuldigte zunächst zu schweigen und keine Aussage zu machen. Dieses Verhalten ist nicht nur durch das Gesetz geschützt, sondern in allen Fällen auch strategisch klug. Warum empfehle ich diese Vorgehensweise?

  1. Sie müssen sich nicht selbst belasten
    Nach dem fundamentalen Rechtsgrundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist niemand verpflichtet, sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Wenn Sie als Beschuldigter schweigen, kann daraus kein Schuldeingeständnis abgeleitet werden. Vielmehr ist es Ihr gutes Recht, keine Aussage zu tätigen, bevor Sie nicht Ihre gesamte Rechtsposition verstanden haben und anwaltlich beraten wurden.

  2. Fehlender Einblick in die Ermittlungsakte
    Zu Beginn eines Verfahrens wissen Beschuldigte oft nicht, was die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt haben. Geben Sie dennoch unüberlegt Auskünfte, könnten Sie unabsichtlich Informationen preisgeben, die später gegen Sie verwendet werden. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite erhalten Sie Einsicht in die Akte und können Ihre Aussage gezielt und überlegt gestalten – oder bewusst weiter schweigen.

  3. Aussageverweigerungsrecht und Verteidigungsstrategie
    Anders als Zeugen müssen Beschuldigte nicht die Wahrheit sagen und auch nicht aussagen. Diese Rechtsstellung ermöglicht es, gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oft ist es sinnvoll, sich erst nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände zu äußern – oder sogar gänzlich zu schweigen, je nach Sachlage.

  4. Anwaltlicher Beistand – Ihr starker Partner
    Ein Strafverteidiger unterstützt Sie dabei, potenzielle Fallstricke zu umgehen. Sobald wir die Ermittlungsakte kennen, können wir entscheiden, ob es ratsam ist, eine Stellungnahme abzugeben. So behalten Sie die Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens und riskieren nicht, sich ungewollt in eine schlechtere Position zu bringen.

  5. Keine Nachteile aus dem Schweigen
    Ihr Schweigen darf nicht negativ gewertet werden. Es ist ein essenzielles Recht, das dem Beschuldigten im Strafverfahren zusteht. Im Zweifel ist Schweigen daher meist klüger, als sich voreilig zu äußern und damit womöglich Türen für Missverständnisse oder falsche Schlüsse zu öffnen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um das Strafverfahren zur Seite und setze mich engagiert für Ihre Rechte ein. 

Wenn Sie in einem strafrechtlichen Verfahren Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre Verteidigung.