Die private Unfallversicherung ist eine beliebte Versicherung auf dem deutschen Markt.

Wenn der Versicherungsfall (Unfall) eingetreten ist, gilt es, auf die verschiedenen Fristen zu achten, um keine Nachteile zu erleiden.

Generell: Sogenannte Obliegenheiten beachten

Wer die Versicherungsbedingungen zur Hand hat, ist im Vorteil. Dort steht, was im Leistungsfall zu beachten ist, bspw. unter „Was ist nach einem Unfall zu beachten?“

Diese sogenannten Obliegenheiten bestehen bei jedem Versicherungsvertrag und beschreiben die eigenen Pflichten des Versicherungskunden.

Kommt der Versicherungskunde diesen Pflichten nicht nach, kann es zu Leistungskürzungen beziehungsweise sogar zur Ablehnung der Regulierung durch die Versicherung kommen.

Unverzügliches Aufsuchen eines Arztes

Passiert ein Unfall, so sehen die meisten Versicherungsbedingungen vor, dass die verletzte Person unverzüglich einen Arzt zu Rate ziehen muss

Dies sollte schon aus Eigeninteresse erfolgen, um die unmittelbaren Unfallfolgen zu dokumentieren. Bei der Unfallversicherung gilt, dass der Versicherungskunde den Unfall und seine Folgen zu beweisen hat.

Der Unfall selber kann bei einem Waldspaziergang allein und ohne Zeugen passieren. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, unverzüglich einen Arzt nach dem Unfall aufzusuchen.

Todesanzeige innerhalb von 48 Stunden

Eine besonders kurze Frist gilt in der Regel bei unfallbedingten Todesfällen. Dort sehen viele Versicherungsbedingungen eine Frist von 48 Stunden vor. Dies hat den Hintergrund, dass in diesem Zeitraum noch eine Obduktion erfolgen kann.

Ausschlussfrist: Nachweis der unfallbedingten Invalidität

Ein besonders häufiges Problem ist der Nachweis der unfallbedingten Invalidität durch ein ärztliches Attest.

Dies ist häufig Anspruchsvoraussetzung für die Leistung aus der Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass die Versicherung jegliche Leistung aus dem Versicherungsvertrag ablehnen kann, wenn dieses ärztliche Attest nicht fristgerecht vorgelegt wird.

Die Fristen weichen je nach Versicherungsbedingungen voneinander ab und betragen meist zwischen 15 Monaten und 2 Jahren.

In der Regel übersenden die Unfallversicherer selbst entsprechende Vordrucke, bei denen der Arzt seine Beurteilung der Unfallfolgen abgeben kann. Diese Formulare sind jedoch meistens sehr oberflächlich gehalten. Hierauf sollte sich der Versicherungsnehmer allein nicht verlassen, sondern von seinem Arzt auch noch ein ausführliches ärztliches Attest beziehungsweise Gutachten zu den Unfallfolgen anfordern.

Ein weiteres Problem bei dieser Ausschlussfrist kann auftreten, wenn das ärztliche Attest die Unfallfolgen nur unvollständig wiedergibt, beispielsweise werden Beschwerden an einem bestimmten Körperteil nicht erwähnt.

Dann könnte die Versicherung in der Folge versuchen, ihre Versicherungsleistung nur auf die im ärztlichen Attest erwähnten Unfallfolgen zu beschränken.

Verjährungsfristen

Viele Versicherungsbedingungen sehen auch Verjährungsfristen vor. Teilweise betragen die Verjährungsfristen nur 2 Jahre. Bis dahin müssen Anspruche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend gemacht werden. 

Nicht alle Versicherungsbedingungen sind wirksam

Die Versicherungen versuchen sich mittels ihrer Versicherungsbedingungen Vorteile zu verschaffen. Daher landen diese Bedingungen nicht selten vor Gericht und werden teilweise auch von den Gerichten "kassiert". 

Versicherungsbedingungen können überraschend, unverhältnismäßig oder rechtsmissbräuchlich sein. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung notwendig, da es hier auf Einzelheiten ankommt.

Zum richtigen Vorgehen im Versicherungsfall

Um im Versicherungsfall die optimale Leistung beziehen zu können, gilt es, nicht nur auf die Fristen zu achten. 

Schon die Antragstellung beziehungsweise Unfallanzeige erfordert besondere Sorgfalt. Bereits hier können Fehler passieren. Dies gilt auch, wenn ein Gutachtertermin ansteht.

Generell gilt: Die Versicherung ist im Versicherungsfall kein Partner, sondern im Zweifel ein Gegner.

Auch wenn nicht jedes Schreiben der Versicherung danach klingen muss, ist diese generell bestrebt, möglichst wenig Versicherungsleistung auszahlen zu müssen.

Dabei wird sie die Fallstricke, die das Versicherungsrecht und die Versicherungsbedingungen vorsehen, für sich nutzen.

Man sollte sich immer vor Augen führen, dass auf der anderen Seite Profis sitzen, die jeden Tag mit Versicherungsfällen zu tun haben.

Wer Fragen zum Versicherungsrecht hat oder sich unsicher fühlt, kann gerne Rechtsanwalt Robert Nebel, M.A. kontaktieren.

Robert Nebel, M.A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho