Viele Menschen, die mit dem Gedanken spielen eine Privatinsolvenz einzuleiten oder diese bereits eingeleitet haben fragen sich, was aus dem SCHUFA Eintrag nach der Restschuldbefreiung wird.

Sinn und Zweck der Restschuldbefreiung ist es, dem Schuldner wieder eine Perspektive zu geben und ihm hierdurch einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Dem steht die Praxis der Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA entgegen, die Informationen zu einer Restschuldbefreiung noch drei Jahre ab deren Erteilung speichert und an ihre Kunden weiterleitet.  

Immer wieder wird gegen diese Praxis geklagt. Aktuell beschäftigen sich gleich mehrere obere Gerichte mit dem Thema. Dieser Beitrag stellt daher anschaulich die aktuelle Ausgangslage dar und erläutert in einfachen Worten die Entwicklungen in der Rechtsprechung.