Nach bestandener Abschlussprüfung endlich ausgelernt – das ist für viele Auszubildende ein großer Meilenstein. Noch besser, wenn der bisherige Ausbildungsbetrieb direkt eine Übernahme anbietet. Doch oft taucht in diesem Moment eine überraschende Frage auf: Muss ich jetzt noch einmal in die Probezeit, obwohl ich das Unternehmen schon kenne?

Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Entscheidend ist, wie die Beschäftigung nach der Ausbildung geregelt wird. Juristisch betrachtet hängt alles davon ab, ob ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird – und welche Vereinbarungen im neuen Vertrag getroffen wurden.