Die Frage nach einer Möglichkeit, ein bestehendes Profil auf Jameda vollständig löschen zu lassen, ist nicht nur regelmäßig Gegenstand von Anfragen, sondern beschäftigt auch immer wieder deutsche Gericht, bis hoch zum BGH.
Da sich Ärztinnen und Ärzte nicht bewusst dafür entscheiden können, ob sie auf Jameda gelistet werden wollen oder nicht, führt die Tatsache, dort ohne Entscheidungs- oder Mitwirkungsmöglichkeit aufgeführt zu sein, nicht selten zur Verärgerung.
Dies wird insbesondere dann akut, wenn ein unzufriedener Patient, aus welchen Gründen auch immer, eine schlechte Bewertung hinterlässt, die dazu geeignet ist, ein negatives Bild auf die oder den Bewerteten zu werfen.
Zwar besteht die Möglichkeit, die zu beanstandende Bewertung zu melden und im besten Fall auch die Löschung zu erwirken, dies ist aber mit einem Prüfverfahren und einigen Wochen Geduld verbunden.
Dabei wird die oder der Verfasser zunächst kontaktiert, bevor Jameda unter Bezugnahme auf intern aufgestellte Grundsätze dann über den Verbleib oder die Löschung der Bewertung entscheidet.
Dieses Procedere bietet erstmal Abhilfe, schützt aber nicht vorm Wiederholungsfall oder auch der Möglichkeit, dass Jameda an der negativen Bewertung festhält.
Grundsätzlich kann auf jede Bewertung geantwortet werden, was immer wieder zu empfehlen ist und auch zumindest gefühlt für die gebotene Klarstellung sorgen kann, an der Gesamtnote und dem Ranking auf Jameda ändert dies aber nicht viel.