www.strafverteidiger-innsbruck.at
In Österreich gelten strenge Regeln für Alkohol am Steuer. Die allgemeine Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5‰ (0,25 mg/l Atemalkohol). Für bestimmte Gruppen wie Lkw- und Busfahrer oder Probeführerscheinbesitzer gilt eine niedrigere Grenze von 0,1‰. Radfahrer haben eine Grenze von 0,8‰, was jedoch als Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit gilt.
Fahruntauglichkeit
- 0,5–0,8‰: Relative Fahruntauglichkeit.
- Über 0,8‰: Absolute Fahruntauglichkeit mit strengeren Sanktionen.
Strafen nach Alkoholpegel
- 0,5–0,79‰: Geldstrafe 300–3.700 Euro, bei Wiederholung Nachschulung (ca. 200 Euro).
- 0,8–1,19‰: Geldstrafe 800–3.700 Euro, mindestens 1 Monat Führerscheinentzug.
- 1,2–1,59‰: Geldstrafe 1.200–4.400 Euro, mindestens 4 Monate Führerscheinentzug.
- Über 1,6‰ oder Testverweigerung: Geldstrafe 1.600–5.900 Euro, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, Nachschulung und medizinische Untersuchung.
Zusätzliche Folgen
Bei Unfällen mit über 0,8‰ kann die Versicherung einen Regress von bis zu 11.000 Euro fordern. Die Regeln basieren auf dem Führerscheingesetz (FSG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Rolle eines Anwalts
Ein spezialisierter Anwalt kann Strafen mildern, formelle Fehler aufdecken oder Alternativen wie Alkomat-Interlocks vorschlagen, um die Sperrfrist zu halbieren. Eine frühzeitige Einschaltung ist entscheidend für eine effektive Verteidigung.
Lesen Sie mehr zum Thema Alkohol am Steuer unter: https://strafverteidiger-innsbruck.at/alkohol-am-steuer-in-osterreich-gesetze-strafen-und-verteidigung/
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.
www.strafverteidiger-innsbruck.at
[email protected]
+43 512 25 00 90