Aufgrund mangelhafter Zentralverschlüsse bei den Radfelgen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf tausender Porsche-Fahrzeuge angeordnet. Betroffen sind die Porsche-Modelle der Baureihen 911 (Typ 992), 718 (Typ 982) und Panamera (Typ G3) aus den Jahren 2023 und 2024. 

Der Mangel kann zu einem Radverlust und damit zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen. Die Halter werden derzeit vom KBA angeschrieben und angewiesen, die Fahrzeuge bis zur Reparatur nicht mehr in Betrieb zu nehmen. Auch Porsche hat ihre Kunden informiert und aufgefordert, die Fahrzeuge bis zur Behebung des Mangels nicht mehr zu nutzen.

Wie lange die Fahrzeuge nicht genutzt werden können, steht noch nicht fest. Nach Auskunft von Porsche sei man gerade dabei, die Verfügbarkeit der benötigten Teile zu prüfen. Bis tatsächlich ein Angebot zur Reparatur der Fahrzeuge erfolgt, können somit noch Wochen, wenn nicht sogar Monate vergehen.

Grundsätzlich stehen den Käufern der Fahrzeuge sämtliche kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte zu. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Daneben können Käufer vom Verkäufer eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag verlangen, den sie das Fahrzeug infolge des Mangels nicht nutzen können. Die Tagessätze liegen nach den anerkannten Listen von Schwacke oder DAT-Silver aktuell für Fahrzeuge aus dem Premium-Segment bei 175 Euro. 

Wir empfehlen jedem betroffenen Fahrzeugkäufer zumindest die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung in Betracht zu ziehen. Wir gehen davon aus, dass der Vorgang sich noch bis Frühling 2025 hinziehen kann. Die Nutzungenschädigung beliefe sich dann schnell auf einen Betrag zwischen 10.000 und 20.000 Euro. 

Hierzu bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Bitte rufen Sie uns bei Interesse einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos.