Plötzlich steht die Polizei in der Wohnung, sämtliche Geräte werden beschlagnahmt – und der Vorwurf lautet: Besitz von Kinderpornografie. Für viele Menschen, die im Zusammenhang mit der Darknet-Plattform „Kidflix“ ins Visier der Ermittler geraten sind, ist das ein Schock. Europol spricht von über 1,8 Millionen Nutzern weltweit – auch in Deutschland laufen Verfahren gegen mehr als 100 Personen.
Wenn Sie betroffen sind, ist jetzt besonnenes, aber entschlossenes Handeln gefragt. Schweigen Sie. Geben Sie keine Stellungnahme ab – auch nicht aus Panik oder Scham. Kontaktieren Sie am besten sofort einen Strafverteidiger, der Ihre Lage einschätzen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ermittlungen ablaufen, welche Strafen drohen und wie Sie Ihre Rechte schützen.
Die Strafverteidiger der medienbekannten Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte sind auf Vorwürfe im Sexualstrafrecht spezialisiert. Mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft hat das Team, dem unter anderem ein Professor und mehrere Fachanwälte für Strafrecht angehören, in über 2.000 betreuten Verfahren mannigfach positive Bewertungen der Mandanten sammeln können. Selbstverständlich sind in jedem Mandat faire und transparente Kosten sowie sehr gute Erreichbarkeit. Die Verteidiger arbeiten außerdem eng mit den in der Kanzlei ebenso vertretenden Dezernaten für Presseberichterstattung und berufsrechtlichen Folgen von Straftaten zusammen, wenn es der Fall erfordert.
Über 100 Beschuldigte in Deutschland – Ermittlungen gegen vermeintliche Nutzer
Nach Angaben der Medien wurden weltweit IP-Adressen und Nutzerdaten ausgewertet. In Deutschland wurden dabei 103 Tatverdächtige ermittelt. Nicht alle haben wissentlich oder absichtlich auf strafbare Inhalte zugegriffen. Trotzdem laufen gegen sie Ermittlungen – oft mit massiven Folgen wie Hausdurchsuchung, Arbeitsplatzverlust oder familiärem Druck.
Was droht beim Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie?
§ 184b StGB sieht bei Besitz bereits Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bei Verbreitung erhöht sich die Strafandrohung deutlich. Bewährungsstrafen sind zwar möglich, aber keine Selbstverständlichkeit – besonders, wenn große Datenmengen oder Wiederholungsvorwürfe im Raum stehen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die Weichen für eine gute Verteidigung zu stellen.
So läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie ab – und wann Sie Einfluss nehmen können
Meist beginnt alles mit einer Durchsuchung. Die Geräte werden eingezogen, Sie bleiben oft wochenlang im Ungewissen. Erst nach der Auswertung entscheidet sich, ob überhaupt Anklage erhoben wird – oder das Verfahren eingestellt werden kann. Viele Beschuldigte erleben diese Phase als extrem belastend. Mit professioneller Unterstützung lassen sich aber frühzeitig Strategien entwickeln, um das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken.
Ihre Verteidigung – Ihre Chance: Jetzt handeln
War der Zugang vielleicht nicht durch Sie selbst erfolgt? War das Material wirklich strafbar? Gab es technische Manipulationen oder fehlende Vorsatznachweise? All das sind Fragen, die in einer fundierten Verteidigung genau analysiert werden müssen. Eine gute Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits mit der ersten Akteneinsicht.
Ruhe bewahren – aber nicht untätig bleiben
Wenn Sie als Beschuldigter geführt werden oder eine Hausdurchsuchung erleben mussten, ist das kein Grund zur Resignation – sondern ein Moment für professionelle Hilfe. Ich unterstütze Sie diskret, zielgerichtet und ohne Vorverurteilung. Gemeinsam entwickeln wir Ihre Verteidigungsstrategie.
📞 Jetzt vertraulich beraten lassen – damit aus einem Verdacht kein Albtraum wird.