Das Recht auf gleiche Vergütung für gleiche Arbeit ist ein fundamentaler Bestandteil des Gleichbehandlungsgrundsatzes und ein wesentliches Prinzip der Gleichstellung. Es bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, für ihre Leistung die gleiche Entlohnung erhalten sollen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen. Dieses Prinzip ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern auch gesetzlich verankert.
Gesetzliche Grundlagen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und insbesondere die Europäische Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (2006/54/EG) bilden die rechtliche Grundlage für das Recht auf gleiche Vergütung. Diese Regelungen zielen darauf ab, Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder anderen diskriminierungsrelevanten Faktoren zu verhindern.
- Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fordert die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der gleichwertigen Arbeit zu gleichen Bedingungen durchzusetzen.
- Das Entgelttransparenzgesetz (2017) fördert zusätzlich die Transparenz bei der Entlohnung und gibt Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten, ihre Ansprüche auf gleiche Vergütung geltend zu machen.
Was bedeutet gleiche Vergütung?
Gleiche Vergütung bedeutet, dass für dieselbe Arbeit, die unter denselben Bedingungen verrichtet wird, auch das gleiche Entgelt gezahlt wird. Dies umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch zusätzliche Leistungen wie Prämien, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere finanzielle Benefits, die den Mitarbeiter*innen zugutekommen.
Gleichwertige Arbeit
Das Prinzip gilt nicht nur für exakt identische Aufgaben, sondern auch für gleichwertige Arbeit. Dabei wird geprüft, ob die Arbeiten der gleichen Komplexität, Verantwortung und Anforderungen entsprechen. Selbst wenn die Arbeitsaufgaben auf den ersten Blick unterschiedlich erscheinen, aber hinsichtlich der Arbeitsintensität, der Fähigkeiten und der Verantwortung vergleichbar sind, muss auch in diesen Fällen die gleiche Vergütung gezahlt werden.
Ungleichbehandlung – Was tun?
Trotz der rechtlichen Vorgaben gibt es leider immer noch Fälle von Ungleichbehandlung bei der Entlohnung. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn:
- Frauen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen bei gleicher Arbeit.
- Mitarbeiter mit Migrationshintergrund eine niedrigere Vergütung erhalten, obwohl sie gleichwertige Aufgaben erledigen.
- Teilzeitkräfte oder Befristet Beschäftigte schlechter bezahlt werden als Vollzeitangestellte, obwohl sie dieselbe Arbeit leisten.
Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gleichbehandlung einzufordern und die unfaire Bezahlung zu hinterfragen. Sie können sich an ihren Arbeitgeber wenden, das Gespräch suchen oder rechtliche Schritte einleiten.
Was können Arbeitnehmer tun?
- Anspruch auf gleiche Vergütung geltend machen: Arbeitnehmer, die eine ungleiche Bezahlung vermuten, haben grundsätzlich das Recht, Auskunft über die Gehaltsstruktur im Unternehmen zu verlangen. Das Entgelttransparenzgesetz räumt ihnen dieses Recht ein. Es ermöglicht, Informationen über das Gehaltsniveau für bestimmte Positionen zu erhalten, um eine Diskriminierung festzustellen.
- Vergleich mit Kollegen: Arbeitnehmer können sich über die Gehaltsstruktur im Unternehmen informieren und gegebenenfalls ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen, um den Unterschied in der Bezahlung zu klären.
- Einschaltung des Betriebsrats: In vielen Fällen kann der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von Gleichbehandlung und der Gleichvergütung spielen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, auf die Einhaltung des AGG zu achten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
- Rechtliche Schritte: Sollte die Ungleichbehandlung trotz des Dialogs mit dem Arbeitgeber weiterhin bestehen, können die betroffenen Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Dies kann durch Klage auf Feststellung einer Diskriminierung und Forderung nach Nachzahlung der Gehaltsdifferenz geschehen. In Deutschland können sich Arbeitnehmer auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.
Fazit
Das Recht auf gleiche Vergütung für gleiche Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und ein Schlüssel zur Gleichstellung am Arbeitsplatz. Zwar gibt es gesetzliche Vorgaben, die diese Gleichbehandlung gewährleisten sollen, jedoch ist die Praxis oft noch nicht immer diskriminierungsfrei. Arbeitnehmer sollten ihr Recht auf gleiche Vergütung kennen und bei Bedarf aktiv werden, um sich gegen Ungleichbehandlung zur Wehr zu setzen. Wer sich unsicher ist, sollte professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und für eine faire Bezahlung zu sorgen.