Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren konfrontiert werden, ist die Situation meist beängstigend und unübersichtlich. Viele Betroffene machen in der ersten Aufregung und aus dem Wunsch heraus, die Sache „aufzuklären“, vorschnell Angaben gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen jedoch dringend: Machen Sie keine Aussage – nutzen Sie Ihr Recht auf Schweigen.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis

Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Rechte eines Beschuldigten im Strafverfahren. Es dient dem Schutz vor Selbstbelastung und ist fest im Gesetz verankert (§ 136 StPO). Viele Mandanten fürchten, dass ihr Schweigen als Zeichen von Schuld gewertet wird – diese Sorge ist unbegründet. Weder die Polizei noch das Gericht dürfen aus Ihrem Schweigen negative Schlüsse ziehen. Es handelt sich um ein gesetzlich garantiertes Verteidigungsrecht.

Unbedachte Aussagen können schwerwiegende Folgen haben

In der frühen Phase des Strafverfahrens kennen Sie weder den genauen Tatvorwurf noch die vollständige Aktenlage. Aussagen „ins Blaue hinein“ sind deshalb gefährlich. Selbst scheinbar harmlose Bemerkungen oder gut gemeinte Erklärungen können von der Polizei gegen Sie ausgelegt und später im Prozess verwertet werden. Ein unüberlegter Satz im ersten Verhör kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.

Erst Akteneinsicht, dann Strategie

Als Fachanwalt für Strafrecht verschaffe ich mir zunächst vollständige Akteneinsicht. Erst wenn alle Ermittlungsergebnisse bekannt sind, lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln. Ob und in welchem Umfang eine Einlassung sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden – pauschale Ratschläge sind hier fehl am Platz.

Die Polizei darf Druck ausüben – bleiben Sie standhaft

In der Praxis erleben Beschuldigte häufig, dass Ermittler versuchen, sie durch gezielte Fragen oder vermeintlich „kollegiale“ Gespräche zu Aussagen zu bewegen. Lassen Sie sich hiervon nicht verunsichern. Sie haben das Recht, jede Aussage zu verweigern und sich vorab mit einem Strafverteidiger zu beraten. Nutzen Sie dieses Recht – es ist Ihr gutes Recht.

Fazit: Schweigen schützt

Ein frühzeitiges Schweigen ist meist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung. Es verschafft Ihnen und Ihrem Verteidiger den notwendigen Raum, um die Situation sachlich zu analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Mein Rat als Fachanwalt für Strafrecht: Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Strafverteidiger. Schweigen Sie konsequent und überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden Ihrem Verteidiger.