Am 03. Juni 2024 wurde für den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH seitens des Amtsgerichts München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 


Nach Bekanntwerden dieser Information stellen sich nun viele Reisenden die Frage, was bei einer Insolvenz eines Reiseveranstalters passiert. z.B.:


  • Wie komme ich aus meinem Urlaubsland zurück?
  • Was ist mit meiner gebuchten und bereits bezahlten Reise?
  • Wie bekomme ich mein Geld zurück?

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen auf diese und weitere Fragen Antworten geben.

Zunächst bedeutet die Insolvenz eines Reiseveranstalters, dass dieser seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. 

In diesem Zusammenhang gibt die FTI Touristik GmbH auf ihrer Website bekannt, dass versucht werde, die bereits angetretenen Reisen planmäßig zu beenden. Noch nicht begonnene Reisen würden jedoch voraussichtlich ab 04. Juni 2024 nicht mehr oder nicht planmäßig durchgeführt werden können.  

Was ist mit meiner gebuchten und bereits bezahlten Reise?

Ob eine Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes für Ihre Reise bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters möglich ist, hängt maßgeblich davon ab, ob eine Pauschalreise oder nur einzelne Reiseleistungen beim Reiseveranstalter gebucht wurden.

Hat ein Reisender eine Pauschalreise gebucht, werden die bereits geleisteten Reisepreiszahlungen erstattet. Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, so z.B. Hin- und Rückflug in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt. Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter gem. § 651 r BGB sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen. Dies wird durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRS) sichergestellt.

Anders liegt der Fall, wenn Sie nur einzelne Reiseleistungen wie z.B. ein Hotel oder einen Mietwagen beim Reiseveranstalter gebucht haben. Hier gibt es keine Absicherung Ihrer Ansprüche. Hier müssen Sie sich direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen um eine Rückerstattung zu erreichen oder auf eine Rückerstattung im Insolvenzverfahren hoffen.

Wie komme ich aus meinem Urlaubsland zurück? 

Umfasst der Vertrag bei einer Pauschalreise auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter außerdem die vereinbarte Rückbeförderung, sowie die Beherbergung des Reisenden bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen. Unterstützt wird der Reiseveranstalter in diesen Fällen ebenso durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)

Wie bekomme ich mein Geld zurück? 

Haben Sie den Reisepreis bereits bezahlt, die Reise jedoch noch nicht angetreten, haben Sie bei Insolvenz des Reiseveranstalters einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Hier müssen Sie selbst aktiv werden und Ihre Ansprüche geltend machen.



Sind Sie auch von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen? Benötigen Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Deutschen Reisesicherungsfonds? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterstützen Sie gerne.