Warum berate ich deutsche Unternehmer – deutschsprachige Gesellschafter in der polnischen Gesellschaften?
Weil sie es brauchen, wenn sie Geschäfte in Polen führen ✍💸
➡ Es kommt häufig vor, dass die Interessen eines deutschsprachigen Gesellschafters von den anderen Gesellschaftern auf der Gesellschafterversammlung übergangen oder ignoriert werden.
➡ Dies ist häufig auf sprachliche Einschränkungen und Missverständnisse über den Inhalt der Gesellschafterbeschlüssen zurückzuführen.
➡ Sogar bei Vereinbarungen in englischer oder deutscher Sprache müssen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung letztlich in polnischer Sprache abgefasst werden.
➡ Gerichtliche Aufhebung eines Gesellschafterbeschlusses kann man nur dann verlangen, wenn der Gesellschafter gegen den Beschluss gestimmt hat und nach der Beschlussfassung die Aufnahme seines Widerspruchs ins Protokoll gefordert hat.
Deshalb mache ich meine Mandanten darauf aufmerksam, dass die Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Gesellschafterversammlung Gold wert sein kann 💰.
Ich unterstütze deutschsprachige Gesellschafter:
✔um sie vor einem Kontrollverlust in polnischen Gesellschaft zu schützen,
✔ zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens,
✔ bei Erhebung von Widersprüche gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, die ihren Interessen zuwiderlaufen,
✔ so dass Widersprüche im Protokoll der Gesellschafterversammlung festgehalten werden,
✔ bei gerichtlicher Beseitigung von Gesellschafterbeschlüsse, denen sie nicht zustimmen,
✔ um sie vor anderen ungünstigen Veränderungen der Gesellschaft zu schützen.
Sind Sie ein Gesellschafter einer polnischen Gesellschaft, dann lade ich Sie ein, mir Fragen auf Deutsch zu stellen ([email protected])
#LegalMachalaPucek #Gesellschafterversammlung