Soweit Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, mit der auch Anwälte gerne zusammenarbeiten, bietet sich unbedingt ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich, Concordia und andere Versicherungsgesellschaften gut abschnitten und von den dort befragten Anwälten empfohlen wurden, während andere Versicherer einen weniger guten Ruf unter den Anwälten hatten.

Hier ein Auszug zu den Ergebnissen der Stiftung Warentest aus dem Anwaltsblatt 'Anwaltsbefragung: Welcher Rechtsschutzversicher ist beliebt? vom 17. Mai 2022':

'Der ADAC heimste bei den Anwältinnen und Anwälten, die mit ihm schon zusammen gearbeitet haben, die meisten positiven Bewertungen ein (82,6 Prozent bei 172 Antworten). Damit konnte er seine Spitzenposition, die er bereits bei der letzten Stiftung Wartentest-Befragung 2019 eingenommen hatte, halten (2019: 87,9 Prozent bei 165 Antworten). Dicht im Ranking folgen dem ADAC die Zurich (81 Prozent bei 82 Antworten), Concordia (78 Prozent bei 90 Antworten), Ergo (ebenfalls 78 Prozent bei 207 Antworten) und Allianz (76 Prozent bei 290 Antworten). [...] Fehlende Kulanzbereitschaft bei Advocard und ARAG SE nahmen jeweils 42 Anwälte zum Anlass für eine (eher) negative Bewertung'.

Auch ist auf deutliche Leistungsunterschiede in den jüngeren Versicherungsbedingungen bei der Übernahme von Verfahrenskosten (Gutachterkosten) hinzuweisen. So nehmen einige (wenige) Rechtsschutzversicherer (u. a. Advocard und ARAG SE) nach Auskunft der VUT Sachverständigengesellschaft mbh & Co. KG vom 12.09.24 erhebliche Leistungsbeschränkungen vor, wenn es um die Übernahme der Kosten von Gutachtern geht. 

Letztlich lohnt auch ein Blick auf Bewertungen beispielsweise auf Trustpilot, die teils amüsant, teils erschreckend sind (hier als nicht repräsentative Auswahl für Roland, ERGO, ARAG SE).

Inwieweit die Geschäftspolitik von einigen (wenigen) Rechtsschutzversicherern besonders weitsichtig ist, wenn sie ihren Versicherungsnehmern vertragsgebundene Anwälte 'vorsetzen', einen schlechten Ruf unter Rechtsanwälten haben, Leistungen einschränken und sich vor wenig schmeichelhaften Bewertungen kaum retten können, dürfte eher zweifelhaft sein.  

Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, wenn - wie jüngst geschehen - in einem Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren ('Blitzer') der mit mehreren Einträgen beim KBA in Flensburg belastete Mandant dank einer erfolgreichen Verteidigung vor einem weiteren Punkt bewahrt wurde , seinem Verteidiger daraufhin vom auch beim Verfasser dieser Zeilen - wiederholt - nicht positiv aufgefallenen Rechtsschutzversicherer die Gebühren deutlich gekürzt werden und dies dann auch noch mit nicht ansatzweise einschlägiger Rechtsprechung aus der Sozialgerichtsbarkeit begründet wird (s. Foto -Schadennummer des Rechtsschutzversicherers: 31 0133 1555 8644, AZ hier: 267/24). 

Ein Verweis auf die hier vom Sachbearbeiter dieser recht bekannten Rechtsschutzversicherung offensichtlich angewandten, nicht fallbezogen und willkürlich erscheinenden Kürzungsanweisungen aus der Unternehmensführung wäre sicherlich zutreffender und ehrlicher gewesen.

Bevor Sie also eine Rechtsschutzversicherung abschließen, informieren Sie sich bitte, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!