Dieser "Rechtstipp für unterwegs“ beleuchtet einen wichtigen Aspekt, der jeden treffen kann, der mit Schulden zu kämpfen hat: Was bedeutet eigentlich der Begriff "unpfändbar"? Wenn Sie sich mit dem Thema Pfändung konfrontiert sehen, sollten Sie wissen, welche Ihrer Vermögenswerte und Einkommensteile vor den Zugriffen Ihrer Gläubiger geschützt sind.
Definition und Hintergrund
Der Begriff "unpfändbar" bezieht sich auf Vermögenswerte oder Einkommen eines Schuldners, die nach dem Gesetz vor einer Pfändung geschützt sind.
Die Grundidee dahinter ist der Schutz des Existenzminimums des Schuldners und gegebenenfalls seiner Familie.
Unter welchen Umständen ist Einkommen unpfändbar?
Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, unterhalb derer das Einkommen einer Person unpfändbar ist.
Wenn das Nettoeinkommen, das auch aus einer Rente oder Pension bestehen kann, unterhalb dieser Grenze liegt, gilt es als unpfändbar. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.
Bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld und ähnliche Leistungen sind ebenfalls in der Regel unpfändbar.
Bei unterhaltspflichtigen Personen sind höhere Beträge unpfändbar, um sicherzustellen, dass diese Personen ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können.
Ein Pfändungsschutzkonto (umgangssprachlich auch P-Konto genannt) bietet einen automatischen Basis-Pfändungsschutz für einen bestimmten Grundbetrag des monatlichen Einkommens. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er Unterhaltspflichten hat oder besondere Ausgaben zu bestreiten hat.
Was sind unpfändbare Sachen?
Unpfändbare Sachen sind Gegenstände, die nach gesetzlichen Bestimmungen nicht gepfändet werden dürfen, da sie als notwendig für ein angemessenes Leben oder für die berufliche Tätigkeit des Schuldners angesehen werden.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regeltwelche Gegenstände unpfändbar sind. Insoweit ist insbesondere § 811 ZPO zu beachten.
Zu den typischen unpfändbaren Sachen gehören:
- Persönliche Gegenstände
- Nahrungsmittel und Heizmaterial
- Gegenstände für die berufliche Tätigkeit
- Gegenstände mit persönlichem Wert
- Gesundheitsfördernde Hilfsmittel
- Haustiere
- Geringwertige Gegenstände