Immer mehr deutsche Unternehmen bauen Geschäftsbeziehungen zu italienischen Partnern auf – sei es im Warenhandel, bei Lohnfertigung oder im Vertrieb. Doch gerade hier lauern rechtliche Risiken, die ohne professionelle Gestaltung zu echten finanziellen Schäden führen können.

Im Überblick die häufigsten Probleme – und wie Sie sie vermeiden:


📌 1. Mängelrüge nach dem CISG (UN-Kaufrecht)

Wird die Ware mangelhaft geliefert, verlangt das Wiener Kaufrecht (CISG) eine sofortige Rüge. Wer nicht rechtzeitig reklamiert, verliert seine Rechte – auch bei groben Mängeln. Das gilt, wenn das CISG nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.


📌 2. Fehlender Gerichtsstand: Prozess in Italien?

Ohne klare Gerichtsstandvereinbarung müssen deutsche Unternehmen oft in Italien klagen oder sich dort verklagen lassen. Dies führt zu erheblichen Nachteilen im Streitfall – finanziell und sprachlich.


📌 3. Rechtswahl: Nur „deutsches Recht“ genügt nicht

Wird im Vertrag lediglich „deutsches Recht“ gewählt, gilt automatisch auch das CISG. Wer das vermeiden will, muss das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen.


📌 4. AGB nur wirksam, wenn korrekt übermittelt

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur, wenn sie dem italienischen Partner nachweislich übermittelt wurden – idealerweise zweisprachig. Ein bloßer Hinweis reicht nicht aus.


📌 5. Forderungseinzug in Italien oft mühsam

Bei Zahlungsverzug wird es schwierig: Gerichtsverfahren in Italien sind langwierig. Ohne schriftliche Verträge oder korrekt einbezogene AGB kann es schnell teuer werden.


🎯 Fazit: Wer regelmäßig Geschäfte mit Italien macht, sollte auf rechtssichere Verträge, klare Zuständigkeiten und eine strukturierte AGB-Strategie achten.

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