Als Beschuldigte*r einer Straftat ist der Umgang mit der Polizei oft eine angespannte und herausfordernde Situation. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen, wie Sie sich korrekt verhalten. Hier sind einige wichtige Rechtstipps für den Umgang mit der Polizei:
1. Recht auf Aussageverweigerung
§ 136 StPO (Strafprozessordnung) gewährt Ihnen das Recht, die Aussage zu verweigern. Wenn Sie als Beschuldigter verhört werden, müssen Sie keine Angaben machen. Sie können die Vernehmung jederzeit abbrechen und sagen: „Ich möchte mich nicht äußern.“ Eine spontane oder unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Nutzen Sie die Zeit, um sich rechtlich beraten zu lassen. Jeder Zeitpunkt ist für eine Einlassung oder sonstige Angaben zur Sache besser geeignet als der Erstkontakt ohne Verteidigerin mit der Polizei. Bleiben Sie stark und schweigen bis Sie sich rechtlich von Ihrer Verteidigerin beraten lassen konnten!
2. Recht auf anwaltlichen Beistand
Sie haben das Recht, jederzeit eine Anwältin zu konsultieren. Ihre Anwältin kann Sie bei der Vernehmung begleiten und Ihnen rechtlichen Beistand leisten. Sollte es zu einer Festnahme kommen, bestehen Sie darauf, Ihre Anwältin zu kontaktieren. Lassen Sie sich keine Angst einflößen oder unter Druck setzen, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben. Sie haben noch genügend Zeit um Angaben zu machen. Ein Schweigen darf Ihnen zudem niemals negativ bei Gericht gewertet werden, egal was Ihnen die Polizei in einer Vernehmung vielleicht versucht hatte einzureden.
3. Keine Zustimmung zu Hausdurchsuchungen
Hausdurchsuchungen bedürfen in der Regel eines richterlichen Beschlusses. Stimmen Sie nicht freiwillig einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Fahrzeugs zu, wenn die Polizei keinen solchen Beschluss vorlegt. Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen dies von den Beamt*innen protokollieren. Sie müssen nicht aktiv Widerstand leisten, aber es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese geltend machen. Rufen Sie Ihre Verteidigerin an. Für weitere Tipps speziell zu Hausdurchsuchungen, empfehle ich meinen Rechtstipp auf anwalt.de Verhaltenstipps bei einer Hausdurchsuchung: was Sie wissen sollten
4. Verhalten bei einer Festnahme
Sollten Sie festgenommen werden, bleiben Sie ruhig. Fragen Sie höflich nach dem Grund der Festnahme und bestehen Sie auf Ihrem Recht, eine Anwältin zu kontaktieren. Informieren Sie die Polizei, dass Sie keine Aussagen machen möchten, bis Ihre Anwältin anwesend ist.
5. Dokumentation und Zeugen
Versuchen Sie, so viele Details wie möglich zu dokumentieren, wenn Sie mit der Polizei in Kontakt treten. Notieren Sie sich Namen, Dienstnummern und den Ablauf der Ereignisse. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an, die menschliche Erinnerung kann bei längerem Zeitabstand etwas unzuverlässig werden. Wenn möglich, suchen Sie nach Zeugen, die Ihre Version der Ereignisse bestätigen können.
6. Keinen Widerstand leisten
Vermeiden Sie jeglichen körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen, auch wenn Sie der Meinung sind, dass diese ungerechtfertigt sind. Widerstand kann zu zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen führen. Melden Sie unrechtmäßiges Verhalten der Polizei später durch Ihre Anwältin oder bei der Dienstaufsicht.
7. Richtige Informationen
Seien Sie ehrlich über Ihre Personalien, aber machen Sie darüber hinaus keine weiteren Angaben ohne rechtlichen Beistand.
8. Kenntnis der eigenen Rechte
Machen Sie sich mit Ihren Rechten als Beschuldigte*r vertraut. Es ist nützlich, grundlegende Kenntnisse über die Strafprozessordnung und Ihre Rechte bei polizeilichen Maßnahmen zu haben. Dies hilft Ihnen, Ihre Position zu stärken und Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Als Beschuldigte*r in einem Strafverfahren ist es essenziell, ruhig zu bleiben und Ihre Rechte zu kennen. Vermeiden Sie voreilige Aussagen und konsultieren Sie so früh wie möglich eine Anwältin. Ihre Rechte zu wahren ist der beste Weg, sich in einer schwierigen rechtlichen Situation zu schützen.
Autorin: Marlene Praschak
Rechtsanwältin für Strafrecht und Familienrecht
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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation einer qualifizierten Anwältin