Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im #Bundestag verabschiedet.

Das #Gesetz zur Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts (#StARModG) tritt am 26.06.2024 in Kraft.

Mit diesem Gesetz treten umfangreiche Änderungen im #Staatsangehörigkeitsgesetz (#StAG) in Kraft:

⏳️🕰Mindestaufenthaltsdauer

● Die für die #Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt.

● Diese Frist kann für Personen mit "besonderem Integrationserfolg" auf drei Jahre verkürzt werden.

● Gleichzeitig wird der ius-soli-Erwerb (#Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland, § 4 Abs. 3 StAG) erleichtert. Ein Elternteil muss künftig statt acht nur noch fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Voraufenthalt vorweisen.

📕📘 Doppelte Staatsbürgerschaft

● Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung #Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts aufgegeben.
Dies gilt sowohl für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft (Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft) als auch für den Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft (Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft).

📚🇩🇪 Sprachkenntisse (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StAG) und #Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StAG)

● Es sind nach wie vor Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich. Weiterhin muss auch in Zukunft ein Einbürgerungstest oder das #Zertifikat "Leben in Deutschland" vorhanden sein.

● Eine Erleichterung gibt es für die sogenannte #Gastarbeiter|generation. Sie müssen sich nur "ohne nenneswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen" können (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG n.F.). Einen Einbürgerungstest müssen sie nicht ablegen.

● Für den Sprachnachweis wurde zudem eine Härtefallregelung geschaffen, wonach die Sprachanforderung auf mündliche Kenntnisse reduziert werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Erwerb des Niveaus B1 "trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist" (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a StAG n.F.). Auch in diesem Fall wird auf einen Einbürgerungstest verzichtet.

📖Weitere Änderungen

● Neben dem Bekenntis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des GG (#FDGO) und der Loyalitätserklärung wird zudem ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung #Deutschland|s für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen gefordert (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a StAG n.F.).

● Die in § 11 StAG genannten Ausschlussgründe werden erweitert. Nun steht auch die Mehrehe und die Missachtung der im GG verankerten #Gleichberechtigung von Mann und Frau einer Einbürgerung entgegen (§ 11 Nr. 3 StAG n.F.).

● Die Einbürgerungsurkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden (§ 16 StAG n.F.).
#Staatsangehörigkeitsrecht #Einbürgerung #StAG #StARModG


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