Ab 14.12.2024 verschärfte Regeln im Straßenverkehr in Italien 

Verwendung des Handys während der Fahrt: Verschärfte Strafen laut neuer Straßenverkehrsordnung

Die Reform der italienischen Straßenverkehrsordnung (ZGB), die mit dem Gesetz Nr. 177/2024 eingeführt wurde und seit dem 14. Dezember 2024 in Kraft ist, sieht strengere Strafen für die Nutzung von Handys während der Fahrt vor. Besonders betroffen ist Artikel 173 ZGB, der erhebliche Sanktionen und die Möglichkeit eines Führerscheinentzugs regelt.

Sanktionen bei der ersten Übertretung:

  • Geldstrafe: Zwischen 250 € und 1.000 €.
  • Führerscheinpunkte: Abzug von 5 Punkten.
  • Führerscheinentzug: Zwischen 15 Tagen und einem Monat.

Sanktionen bei einer zweiten Übertretung innerhalb von zwei Jahren:

  • Geldstrafe: Zwischen 350 € und 1.400 €.
  • Führerscheinpunkte: Abzug von 10 Punkten.
  • Führerscheinentzug: Zwischen 1 und 3 Monaten.

Kurzfristiger Führerscheinentzug

Neu eingeführt wurde der kurzfristige Entzug des Führerscheins für Fahrer mit weniger als 20 Punkten. Diese Sanktion tritt neben den regulären Entzugszeiten ein und richtet sich nach der verbleibenden Punktezahl:

  • Dauer: 7 Tage bei mindestens 10 Punkten.
  • Dauer: 15 Tage bei weniger als 10 Punkten.

Im Falle eines Unfalls verdoppeln sich diese Zeiten. Der kurzfristige Entzug wird automatisch nach der Feststellung der Übertretung verhängt und geht dem regulären Führerscheinentzug durch die zuständige Präfektur voraus.

Sonderregelung für ausländische Führerscheine

Auch Inhaber ausländischer Führerscheine mit weniger als 10 Punkten unterliegen den Regelungen zum kurzfristigen Führerscheinentzug.

Kumulierung der Sanktionen

Die beiden Führerscheinentzüge – der kurzfristige und der reguläre – werden nicht miteinander verrechnet, sondern addiert. Beispiel:

Ein Fahrer mit weniger als 20 Punkten, der während der Fahrt ein Handy benutzt, erhält:

  1. Kurzfristigen Entzug von 7 oder 15 Tagen (je nach Punktezahl).
  2. Nach Ablauf des kurzfristigen Entzugs erfolgt der reguläre Entzug, der mindestens 15 Tage beträgt.

Zulässige Geräte

Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen oder einem einzelnen Ohrhörer ist erlaubt, sofern der Fahrer über ausreichende Hörfähigkeiten verfügt und die Hände nicht vom Lenkrad nehmen muss.

Weitere Verstöße

Das Nichttragen von verschriebenen Brillen oder Kontaktlinsen führt zu einem Abzug von 8 Punkten.

Fazit

Die Nutzung von Handys während der Fahrt wird nun mit höheren Geldstrafen, einem Punktabzug und dem Führerscheinentzug geahndet. Je nach Punktezahl droht zudem ein kurzfristiger Entzug, der sich mit dem regulären Entzug summiert. Fahrer sollten daher besonders vorsichtig sein, um diese empfindlichen Sanktionen zu vermeiden.


Drogenkonsum und Autofahrten: Verschärfte Strafen seit dem 14. Dezember 2024

Die Reform der Straßenverkehrsordnung hat auch die Regelungen für den Umgang mit Drogenkonsum und das Fahren unter Drogeneinfluss verschärft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und das Risiko von Unfällen zu minimieren.

Neue Bestimmungen bei Drogentests:

Verpflichtender Drogentest: Fahrer können bei Verkehrskontrollen zu einem Drogentest verpflichtet werden, auch ohne sichtbare Anzeichen von Beeinflussung.

Schnelltests: Die Polizei ist befugt, vor Ort Schnelltests durchzuführen, deren Ergebnisse innerhalb weniger Minuten vorliegen.

Sanktionen bei positivem Drogentest:

Geldstrafe: Zwischen 1.500 € und 6.000 €.

Führerscheinentzug: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.

Führerscheinpunkte: Abzug von 10 Punkten.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird der Führerschein sofort eingezogen.

Verstärkte Sanktionen bei Unfällen unter Drogeneinfluss:

Sollte ein Fahrer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursachen, erhöhen sich die Strafen wie folgt:


Geldstrafe: Verdopplung der regulären Geldstrafe.

Führerscheinentzug: Verlängerung auf bis zu 4 Jahre.

Haftstrafe: Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Wiedererlangung des Führerscheins:

Fahrer, deren Führerschein aufgrund von Drogeneinfluss entzogen wurde, müssen vor der Wiedererlangung:

Psychologische Begutachtung und Nachweis der Verkehrstüchtigkeit.

Teilnahme an einem Rehabilitationskurs, der von autorisierten Stellen organisiert wird.

Null-Toleranz-Grenze für Berufsfahrer:

Für Berufsfahrer gilt eine strikte Null-Toleranz-Regel. Jeder Nachweis von Drogenkonsum, auch bei geringen Mengen, führt zu:

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis.

Berufsverbot für mindestens 2 Jahre.

Fazit:

Die neuen Regelungen zum Drogenkonsum während der Fahrt stellen eine klare Verschärfung der bisherigen Bestimmungen dar. Die drastischen Strafen und die erweiterten Kontrollbefugnisse der Polizei sollen abschreckend wirken und die Sicherheit im Straßenverkehr nachhaltig verbessern.

Kritikpunkt: 

Unabhängigkeit von der tatsächlichen Fahrbeeinträchtigung:

Die Regelungen ziehen harte Konsequenzen bereits bei einem positiven Drogentest, unabhängig davon, ob der Fahrer tatsächlich unter Drogeneinfluss stand oder ob seine Fahrfähigkeit beeinträchtigt war. Dies könnte als unverhältnismäßig angesehen werden.

In Zukunft wird sich zeigen ob dieses Gesetz den Anfechtungen insbesondere auf die Verfassungswidrigkeit standhält oder nicht, bis dahin bleibt es aber in Kraft.

 Thomas Brenner                                                                                                        Bozen, am 22.01.2025