Regress nach Unfallflucht – leider der Regelfall

Häufig übersehene und leider sehr teure Folge eines Strafverfahrens wegen Verkehrsunfallflucht ist der Regress der Haftpflichtversicherung. Wurde das Strafverfahren mit einem Strafbefehl – oder auch mit einer Einstellung gegen Geldauflage – beendet, meldet sich einige Wochen oder Monate später die eigene Haftpflichtversicherung und fordert den gezahlten Schadenersatz vom Versicherten zurück. Diese Aufforderung kommt für viele überraschend – obwohl dies die gängige Praxis der Versicherungen ist.

Grund für die Regressansprüche ist eine Aufklärungspflichtverletzung des Versicherten: Wer eine Verkehrsunfallflucht begeht, verletzt regelmäßig auch seine vertragliche Pflicht, alles zu tun, was zur Aufklärung der Sache erforderlich ist. Mit dem Regress selbst sind etliche rechtliche Fragen verbunden, die hier nicht das Thema sind. Hier geht es nur um die Frage, weshalb die Forderung der Versicherung in der Höhe von dem Schaden abweicht, der im Strafverfahren festgestellt wurde. Denn das sorgt immer wieder für Irritationen.