Reisen sollen Erholung, Abenteuer und Entspannung bieten. Leider läuft nicht immer alles wie geplant. Verspätete Flüge, schlechte Hotelzimmer oder fehlende Leistungen können schnell den Traumurlaub trüben. In solchen Fällen haben Reisende das Recht, Reisemängel geltend zu machen und eine Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz zu fordern. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist ein Reisemangel überhaupt?
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen bietet. Das kann verschiedene Formen annehmen: Ein minderwertiges Hotelzimmer, eine fehlende gebuchte Leistung wie ein Ausflug oder die fehlende Verpflegung. Auch überbuchte Flüge oder verspätete Transfers können als Mängel gelten. Wichtig ist, dass der Mangel erheblich ist und die Reise dadurch beeinträchtigt wird.
Mängel sofort melden – Der erste Schritt
Der wichtigste Schritt bei der Geltendmachung von Reisemängeln ist, diese unverzüglich vor Ort dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter zu melden. Auch das Reisebüro, in dem Sie die Reise gebucht haben, gilt dafür als richtiger Ansprechpartner. Häufig stellen Reiseveranstalter Apps oder andere Möglichkeiten zur Verfügung, die Mängel zu melden. In der Regel gibt es immer die Möglichkeit, den Reiseveranstalter per Mail zu kontaktieren.
Frist setzen - ganz wichtig!
Geben Sie dem Reiseveranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Setzen Sie ihm dafür auf jeden Fall eine Frist für die Mängelbeseitigung. Je kürzer die Reisedauer ist, je kürzer ist die Frist zu setzen. In der Regel sollten Sie die Mängelbeseitigung binnen eines Tages ab Zugang der Mängelanzeige fordern.
Wird der Mangel nicht behoben oder nur unzureichend, haben Sie das Recht, eine Preisminderung oder andere Ansprüche geltend zu machen.
Dokumentation der Mängel – Ein Muss
Eine umfassende Dokumentation der Mängel ist unerlässlich. Machen Sie Fotos, sammeln Sie Belege und halten Sie Gespräche mit dem Reiseveranstalter schriftlich fest. Diese Beweise helfen später, Ihre Ansprüche zu stützen. Zeugen, wie andere Reisende oder Hotelangestellte, können ebenfalls nützlich sein.
Nach der Reise die Reisepreisminderung einfordern
Wenn Sie wieder zu Hause sind, wenden Sie sich schriftlich an den Reiseveranstalter. Schildern Sie die Mängel und deren Beeinträchtigung für die Reise und fordern einen angemessenen Minderungsbetrag. Gutscheine, die die Reiseveranstalter gerne als Entschädigung anbieten, müssen Sie nicht akzeptieren.
Die Minderungsquote berechnet sich ausgehend vom Tagesreisepreis.
5. Minderung, Schadenersatz und Entschädigung – welche Rechte stehen Ihnen zu?
Bei einem Reisemangel haben Sie mehrere Optionen. Zum einen können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Reise nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat. Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden gefordert werden. Wurde der Mangel erheblich und nicht behoben, können Sie in schweren Fällen auch den gesamten Reisepreis zurückverlangen.
5 wichtige Tipps für die richtige Geltendmachung von Reisemängeln:
1. Mängel sofort vor Ort melden: Geben Sie dem Reiseveranstalter die Chance, den Mangel zu beheben.
2. Vor Reiseantritt die Kontaktdaten für eine mögliche Mängelbeseitigung heraussuchen und parat legen, damit sie diese am Urlaubsort nicht lange suchen müssen.
3. Eine angemessen kurze Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
4. Alles dokumentieren: Fotos, schriftliche Aufzeichnungen und Zeugen helfen, Ihre Ansprüche zu stützen. (Tipp: für den Nachweis eines aktuellen Datums die bekannte Zeitung mit den 4 Buchstaben besorgen und mit auf die Fotos abbilden. Dann kann niemand behaupten, dass die Bilder aus dem vergangenen Jahr stammen…).
5. Anwaltliche Unterstützung einholen: Bei Schwierigkeiten oder Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte wie Minderung, Schadenersatz und Entschädigung.
Mit diesen Schritten und Tipps sind Sie gut gerüstet, um Reisemängel richtig und erfolgreich geltend zu machen. Ihr Anwalt unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, damit der Ärger nach der Reise nicht überwiegt. Weiter Informationen Rund um das Reiserecht finden Sie auf meiner Homepage unter: Anwaltskanzei Raters