Einleitung
Sie sind aus einem nicht EU-Land nach Deutschland ein- oder aus Deutschland ausgereist und haben zu viel Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel ohne Anmeldung mitgeführt? Oder haben Sie das Bargeld angemeldet und der Zoll hat gleichwohl ein sog. Clearingverfahren eingeleitet? Dann erfahren Sie hier, wie das Verfahren nun weitergeht und was dabei auf Sie zukommt.1
Haben Sie erst vor, eine Reise ins Nicht-EU-Ausland zu unternehmen und fragen sich, was Sie beachten müssen? Dann finden Sie hier grundlegende Tipps und Hinweise zur Anmeldung von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln. Wie es konkret nach der Sicherstellung weitergeht, erfahren Sie in Teil 3 unserer Rechtstippserie.