Bevor Sie den Reiseveranstalter mit Ersatzansprüchen konfrontieren, müssen Sie ihm die Möglichkeit eröffnen, etwaige Mängel zu beseitigen. Für Verspätungen und Flugausfälle gibt es Sonderregelungen. Auf die gehe ich hier nicht ein. In aller Regel wird der Reiseveranstalter/die Fluglinie auf Verzögerungen des Transports durch Streik, technische Probleme oder sonstige Betriebsstörungen von sich aus reagieren. Da genügt oft schon eine E-Mail an den Leistungsträger.
Dokumentation
Schon die Dokumentation und die Übermittlung der Mängelrüge kann ein Problem werden. Oft ist die regionale Reiseleitung nicht erreichbar oder es dauert Tage bis sich jemand meldet. Aus diesem Grund empfehle ich unbedingt, auch den direkten Kontakt mit dem Reiseveranstalter und der Repräsentanz im Gastgeberland aufzunehmen. (Telefon, SMS, E-Mail usw.). Am besten schildern Sie auch dabei auch kurz die Mängel. Je nach Umfang der Dateien empfiehlt es sich, auch Bilder zu übermitteln. Bitte achten Sie darauf, dass die elektronischen Datenbündel nicht zu groß werden. Das kann die Übermittlung erschweren. Ab 2 MB wird es auf jeden Fall kritisch. Aber bitte atomisieren Sie die Daten nicht. Ich empfehle Ihnen die Fotostrecke zweifach abzugehen und möglichst identische Aufnahmen anzufertigen – allerdings mit unterschiedlicher Auflösung. Bitte legen Sie einen Ordner für die
Fehlgeschlagene Versuche bitte unbedingt dokumentieren. (Telefon, SMS, E-Mail usw.).
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist das relativ einfach. Sie wenden sich dann an den Reiseveranstalter. Bei einer Individualreise ist das schwieriger. Dann haben Sie nämlich mehrere Leistungsträger, die sie jeweils individuell in Anspruch nehmen müssen. Und diese Inanspruchnahme richtet sich nach dem lokalen Recht, nicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings gibt es zahlreiche europäische Normen, die das Vorgehen insoweit vereinheitlichen. Trotzdem unterliegt eine individuelle Hotelbuchung in Spanien dem spanischen Recht.
Dieser Artikel befasst sich mit den Störungen vor Ort, denen man sich als Urlauber nicht entziehen kann.
Reisemangel
Ein Reisemangel liegt nur dann vor, wenn die Leistungsbeschreibung von der tatsächlichen Leistung erheblich abweicht. Dazu komme ich gleich im nächsten Abschnitt. Zuerst einmal ein paar Informationen zu den Regularien im Reisevertragsrecht, damit Sie verfahrenstechnisch einigermaßen auf Stand sind:
Bevor Sie Mängel der Reise geltend machen können, müssen Sie den Veranstalter/Leistungsträger erst einmal die Möglichkeit geben, einen etwaigen Mangel abzustellen. Das ist internationaler Standard.
Ich befasse mich im Schwerpunkt mit Pauschalreisen, die in Deutschland gebucht wurden.
Immer wieder unterliegen Urlauber falschen Vorstellungen von ihrem Domizil, die durch die Beschreibung des Anbieter befördert werden. Als Verbraucher vertraut man schließlich darauf, dass die Beschreibung in der Werbung auch der Wahrheit entspricht. Das ist in der überwiegenden Zahl der Angebote auch tatsächlich der Fall. Allerdings muss man die Beschreibung auch kritisch hinterfragen. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, aber nicht unbedingt vollständig. Und oft genug werden mit den Reisebeschreibungen falsche Vorstellungen geweckt. Hier ein paar typische Beispiele:
Kurze Transferzeit
Das bedeutet auch unmittelbare Nähe zum Flughafen, also muss mit Fluglärm gerechnet werden. Bei stark frequentierten Flughäfen, wie zum Beispiel Palma oder Ibiza startet oder landet alle 3 Minuten ein Flieger.
Naturbelassene Umgebung o.ä.
Die Unterkunft liegt weit ab von Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Ein Mietfahrzeug ist zu empfehlen. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zu erwarten. Wird ein Shuttle-Service angeboten, ist das definitiv. Mit Insekten und anderem Ungeziefer muss man rechnen, weil die Natur ja ringsum im Urzustand belassen wurde.
Aufstrebende Urlaubsmetropole o. ä.
Die Infrastruktur ist noch nicht (vollständig) erschlossen und es lauern überall Baustellen. Die Lärmbelästigung dürfte hoch sein und der Weg zum Strand beschwerlich, umständlich oder (noch) nicht verfügbar. Ein regionaler Einkauf wird schwierig sein. Auch bei solchen Angeboten ist mindestens mit einem Shuttle-Service zu rechnen. Man muss also Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, aber die Versorgung sollte gewährleistet sein.
Meerblick
Das Meer wird sicher zu sehen sein, aber man muss dann auch mit einem kleinen Spalt zufrieden sein. Wenn ein unmittelbarer und unverbaute Meerblick besteht, wird der Reiseveranstalter auf jeden Fall damit Werbung machen. Wenn diese Werbeangaben fehlen, ist Vorsicht geboten.
Und Meerblick bedeutet nicht unbedingt einen fußläufig in Zugang zum Meer. Vor dem Hotel kann sich auch eine Steilküste befinden, sodass ein Badestrand erst in 20 km Entfernung erreichbar ist.
Zimmer mit Balkon
Ein Balkon ist mit Sicherheit vorhanden. Die Frage ist nur, welche Aussicht er bietet. Vielleicht blickt man vom Balkon aus auf Baustellen oder Ruinen oder auf eine Felswand. – Man weiß es nicht. Balkon mit Meerblick: siehe oben.
X Meter zum Meer / zum Badestrand
Das ist die Luftlinie. Diese Angabe bedeutet nicht, dass das Meer auch fußläufig zu erreichen ist. Wenn das der Fall wäre, stünde es in der Beschreibung. Und der der Begriff „Meer“ kann viel bedeuten. Auch ein Industriehafen ist Meer. Die paar Meter zum Badestrand können sich ohne weiteres über mehrere Höhenmeter erstrecken. 300 m Luftlinie können auch 300 m in der Höhe bedeuten. Das sind ganz schön viele Treppenstufen.
Bis zum nächsten Badestrand können es locker ein paar Kilometer tatsächlicher Weg sein. Oft wird dann ein Shuttle-Service angeboten. Und auch dann ist ein Sandstrand keineswegs versprochen. Auch hier gilt: Was nicht ausdrücklich zugesagt ist, gilt auch nicht als vereinbart.
Ein kiesiger oder steiniger Strand kann ein Badestrand sein. Das entscheidet am Ende den örtliche Bevölkerung, nicht der Tourist. Die Angabe der Entfernung ist auch hier nur Luftlinie. Mit einer geeigneten Software (maps) lässt sich das eruieren.
Hoteleigener Badestrand
Kies oder Sand? Wenn es ein Sandstrand ist, wäre das erwähnt worden. Das ist nämlich ein Vorteil. Fehlt diese Angabe, haben Sie es mit etwas anderem zu tun. Immerhin haben Sie mit dieser Zusage eine gewisse Exklusivität vereinbart. Die Nutzung ist aber deswegen nicht unbedingt kostenlos. Bitte gehen Sie von der übelsten Prognose aus. Eine kostenfreie Nutzung wäre im Prospekt angegeben worden, ebenso die kostenlose Verfügung von Liegen und Sonnenschirmen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie von Zusatzkosten ausgehen, die leicht noch einmal 50,00 € für zwei Personen und pro Tag veranlassen können. Der hoteleigene Strand sichert nur die exklusive Nutzung zu, nicht aber die kostenfreie Benutzung. Reservierung ist zu empfehlen.
Und es stellt sich noch das Problem der Entfernung zwischen Hotel und Strand. Vielleicht gibt es einen Transfer vom Hotel zum Strand? Und geht es um einen Sandstrand oder nur um Kies und Schotter? Oft genug wird alternativ ein Sandstrand gegen entsprechende Gebühr angeboten.
Der Schnapper erweist sich dann oft mit den Folgekosten als ein Groschengrab. Bei einem Urlaub von zwei Wochen sind da schnell noch einmal 700,00 € aufzuaddieren.
Also bitte Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen.
Die Angabe der Entfernung hat keine Aussagekraft. Es geht nur um die Luftlinie. Möglicherweise wir müssen mehrere 100 m über Treppen gemeistert werden, um den Strand zu erreichen. Mit einer geeigneten Software (maps) lässt sich das eruieren.
Wenn es einen Shuttle-Service gibt, muss man sich sofort darauf einrichten, diesen auch täglich benutzen zu müssen. Dieser Service funktioniert nur innerhalb bestimmter Zeitfenster. Auch das muss man berücksichtigen.
Lebhafte Metropole o.ä.
Hier ist Remmidemmi rund um die Uhr. Wer das mag, ist hier gut aufgehoben und wird sicherlich auf natürlichen Schlaf verzichten können/wollen. Mit Ballermann-Atmosphäre muss gerechnet werden.
Gemütliche / naturverbundene Ortschaft (abseits des Tourismus) o.ä.
Hier landen Sie ganz sicher weit ab von touristischen Urlaubszielen nach Katalog. Es gibt keine Infrastruktur (Mietwagen erforderlich). Und die Bevölkerung wird Ihnen eher feindlich gegenüberstehen. Fragen Sie in diesen Regionen also bitte nicht nach Sonnenschein. In der Regel steht die Bevölkerung in solchen Regionen im Massentourismus feindlich gegenüber. Das ist für einen Touristen allerdings schwierig.
Landestypische Kategorie *****
Bei der Bewertung ist je nach Land größte Vorsicht geboten. In Deutschland sind wir es gewohnt, dass aus dem Wasserhahn auch warmes Wasser fließt. Schon das gibt in anderen Ländern einen Stern. Die Aussage „landestypisch“ hat für unsere Verhältnisse keine Bedeutung.
Die landestypischen Bewertungen sind sehr individuell. In einzelnen Ländern gibt es Bewertungen mit zwei oder drei Sternen für Räume, die in Deutschland nicht zur Vermietung freigegeben wären.
Die Sterne werden sehr individuell vergeben. Für ein Bad (Mitbenutzung) und (frische) Bettwäsche kann es bis zwei oder Sterne geben. Und für ein WC mit Wasserspülung gibt es in manchen Ländern auch einen zusätzlichen Stern. Legt man noch einen Fön auf den Waschtisch, hat man schlagartig vier Sterne – landestypisch.
Ich habe einmal in einem Grenzgebiet zur Sahara in einem **-Hotel übernachtet. Ein Ganzkörper-Kondom war angebracht. Da gab es wohl einen Stern für das Zimmer zur alleinigen Benutzung und einen weiteren Stern für das Bett. Der Bettbezug hätte wohl einen Zusatzstern verdient.