Eine häufig anzutreffende Verkehrssituation erfordert kluge Überlegung hinsichtlich der eigenen Fahrweise, aber auch die Beobachtung des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer. Das OLG Brandenburg hatte im Urteil vom 25.07.2024 zum Az. 123 U 8/24 Gelegenheit das rechtlich richtige Verhalten ausführlich zu definieren. Der Verkehr stockte durch eine ca. 300m entfernte Kreuzung mit Lichtzeichenanlage, ein hohes Verkehrsaufkommen sowie eine vor der Kreuzung befindliche Baustelle und einer damit verbundenen Einengung des Verkehrs von zwei auf einen Fahrstreifen.
Die Einengung des Verkehrs von zwei auf einen Fahrstreifen sieht man häufig in Hamburg und zwar völlig grundlos oder um auf Hauptverkehrsstraßen Fahrradwege anzulegen, wo im Monat zwei Fahrräder fahren. Das ist politisch so gewollt, um den Bürger zu drangsalieren. In China ist ein Milliarden-Volk vom Fahrrad aufs Auto umgestiegen. In Hamburg soll eine Millionenbevölkerung auf das Fahrrad diszipliniert werden. Für die Politikerkaste spielt das Ganze keine Rolle, sie sitzen hinten im hochmotorisierten Dienstwagen und lesen die Bunte oder die Bildzeitung, die Herren natürlich den Playboy oder ähnlich freizügige Fachliteratur. Candycrushspielen ist bekanntermaßen auch beliebt.
Wie verhält man sich in der beschriebenen Verkehrssituation also richtig? Man könnte denken, der umsichtige Verkehrsteilnehmer wechselt so früh wie möglich von dem blockierten auf den freien Fahrstreifen. Das ist zwar möglich, aber nicht das unproblematische Fahrmanöver. Grundsätzlich gilt erst einmal, dass dem freien Fahrstreifen der Vorrang gebührt. Andererseits muss dem Fahrzeug, dessen Fahrstreifen blockiert ist, der Fahrstreifenwechsel im Rahmen des Reißverschlussverfahrens ermöglicht werden. Mit einem Spurwechsel ist auch zu rechnen, wenn er früh erfolgt. Beobachten Sie die Situation also genau. Anzeichen für einen frühen Fahrstreifenwechsel sind z.B. Fahrer mit Hut oder mit Wackeldackel auf der rückwärtigen Ablage. Auch betagte Autofahrerinnen, die dicht am Lenkrad sitzen oder nebenbei am Handy rätseln, sind Kandidatinnen für eine überforderte Fahrweise. Wer bereits 300m vor der Verengung rüberzieht und so mit dem überraschten Fahrzeugführer in der freien Fahrspur, trägt einen Verursachungsanteil von 40 %, sein Unfallgegner von 60 %.
Je weiter wir uns der Verengung nähern, desto dringlicher ist der Reißverschluss zu ermöglichen. Also müssen wir den AMG-Piloten, der erst in letzter Sekunde den Fahrstreifenwechsel anstrebt, beachten. Wir sind vielleicht geneigt, dem Heini aus Jux in die Seite zu fahren, etwa weil er einen stabilen Vollbart oder einen Rückspiegelschmuck trägt, den wir als unpassend empfinden. Aber hier ist Mäßigung gefragt. Wir wollen im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme nach §§ 1 Abs. 2 und 11 Abs. 3 StVO reagieren. Lassen wir also dem Anderen den souveränen Vortritt und wickeln die Verkehrssituation in der Stimmung heiterer Gelassenheit ab.