Einordnung
Unternehmenskonten in Suchmaschinen und Bewertungsportalen sind unverzichtbarer Teil der Außendarstellung vieler Unternehmen. Vor allem die dort hinterlassenen Kunden- Mitarbeiter- Partnerbewertungen, geben dem Markt und interessierten Kunden/Geschäftspartnern die Möglichkeit, sich im Vorfeld über das gesuchte Unternehmen zu informieren.
Diese Unternehmensprofile sind jedoch häufig Ziel von unberechtigten, falschen, oder allein zum Zweck der Schädigung abgegebenen Bewertungen/Kommentaren.
Die Motivlage ist hierbei vielfältig, jedoch in den wenigsten Fällen wirklich aufklärbar, da die Bewerter meist anonym bleiben und diese Anonymität meist auch durch die Portale geschützt wird.
Dies insbesondere, da diese sich in der Zwickmühle zwischen Transparenz- und Geheimhaltungspflichten bewegen müssen und als Medienintermediäre zunächst keinen Einfluss auf die von Dritten veröffentlichten Inhalte haben (Update: Zuletzt bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht die Offenlegungspflicht des Portals Kununu, in Bezug auf die Bewerterdaten von Arbeitnehmern -insbesondere Klarnamen- zum Zwecke der Verifikation durch den bewerteten Arbeitgeber [OLG HH, Beschl. v. 09.02.2024, Az. 7 W 11/24]).
Mögliche Vorgehensweisen
Im Falle von inhaltlich falschen, beleidigenden, bzw. sonstigen, rein zum Zweck der Herabsetzung abgegebenen Bewertungen/Kommentaren, besteht (neben anderen rechtlichen Schritten) die Möglichkeit, die jeweiligen Portale schnell und effizient zur Entfernung aufzufordern.
Hiernach werden die Verfasser um Stellungnahme gebeten, welche im Falle von eindeutig rechtswidrigen Bewertungen nur in den seltensten Fällen erfolgt. Nach Prüfung durch das Portal und einem begründeten Löschbegehren, werden die Bewertungen/ Kommentare dann zur Löschung gebracht.
Die Erfahrung zeigt, dass es Mandanten im Vorfeld unserer Beauftragung häufig nicht gelungen ist, selbst erfolgreich bei dem jeweiligen Portal die Löschung zu erreichen. Oft endet das Begehren in automatisierten Rückmeldungsschleifen der Portale, oder scheitert an fehlender Ernsthaftigkeit der Bearbeitung durch die jeweiligen Sachbearbeiter. Dies ändert sich nahezu immer, wenn durch die Einschltung eines Anwalts ein gewisses Kostenrisiko entsteht.
Beratungsangebot
Sollten Sie und/oder Ihr Unternehmen auch von solchen Bewertungen/Kommentaren betroffen sein, sprechen Sie mich gerne an. Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer breiten Erfahrung in diesen Fällen, schnell und effizient zur Seite.