Bei Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben kann. Nur in Ausnahmefällen ist eine spätere Klageerhebung möglich. Daher empfehle ich auf jeden Fall nach erfolgter Arbeitgeberkündigung einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das deutsche Arbeitsrecht sieht einen starken Kündigungsschutz vor, allerdings nur für den Fall, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dies setzt voraus, dass im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind und die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers länger als 6 Monate beträgt.
In den sonstigen Fälle kann geprüft werden, ob die Kündigung gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstößt oder formunwirksam ist (eine Kündigung muss schriftlich erfolgen).
Nach Erhalt der Kündigung muss eine unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen.