Wichtig ist, dass Sie wissen, dass man nur dann eine Kündigung angreifen kann, wenn man sich rechtzeitig gegen eine Kündigung wehrt. Dies muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen. Die Klage muss dabei beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sie sollten daher nach einer schriftlichen Kündigung nicht lange zögern und möglichst zeitnah einen Anwalt aufsuchen um sich beraten zu lassen.