Sie haben eine Abmahnung von Rose & Partner wegen Musik-Nutzung auf Instagram erhalten? Dann handeln Sie schnell und überlegt. Wir von WBS.LEGAL prüfen Ihre Abmahnung kostenlos und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich absichern können – ohne unnötige Kosten.

Immer mehr Unternehmen erhalten Abmahnungen, weil sie Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek in ihren Reels verwendet haben. Neben bekannten Akteuren wie IPPC Law oder der Soundguardian GmbH tritt nun auch die Kanzlei Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB mit umfangreichen Abmahnungen auf den Plan. Wir von WBS.LEGAL raten dringend dazu, solche Schreiben ernst zu nehmen – und keinesfalls vorschnell zu reagieren.

Aktuell betroffen: der Song „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt

Die Kanzlei Rose & Partner mahnt derzeit im Namen des Musiklabels Crash Your Sound GmbH. Konkret geht es um die angeblich unlizenzierte Nutzung des Songs „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt durch Unternehmen auf Instagram. Der Vorwurf: Die Musik wurde gewerblich verwendet, ohne dass eine entsprechende Lizenz vorlag. Dabei beruft sich Rose & Partner auf ausschließliche Nutzungsrechte ihres Mandanten und verweist auf Verstöße gegen §§ 16, 19a und 85 UrhG.

Für betroffene Unternehmer steht viel auf dem Spiel – denn mit der Abmahnung werden nicht nur enorm hohe Zahlungen, sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt.

Sie haben eine Musikabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].

Musikbibliothek auf Instagram: Nicht für gewerbliche Zwecke gedacht

Was viele nicht wissen: Die Nutzung der Instagram-Musikbibliothek ist laut Meta nur für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch erlaubt. In den offiziellen Richtlinien heißt es deutlich, dass Business-Accounts keine Musik ohne gesonderte Lizenz verwenden dürfen. Auch wenn die Songs frei verfügbar erscheinen, bestehen urheberrechtliche Einschränkungen.

Meta bietet als Alternative die Facebook Sound Collection an, bei der jedoch jede Lizenzbedingung einzeln geprüft werden muss. Diese Sammlung ist über das Creator Studio zugänglich – allerdings umständlich in der Handhabung und bei Unternehmen wenig verbreitet.

Was Rose & Partner in der Abmahnung fordert

Mit der Abmahnung fordert Rose & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wer diese vorschnell unterschreibt, erkennt damit meist auch die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung an. Das kann erhebliche rechtliche Folgen haben – insbesondere, wenn später Schadensersatz geltend gemacht wird.

In einer uns vorliegenden Abmahnung liegt die Forderungssumme bei über 42.000 Euro. Diese setzt sich zusammen aus:

  • 40.000 Euro angeblicher Lizenzschaden

  • 2.293,25 Euro Anwaltskosten

  • 130 Euro Beweissicherung

Die Berechnungsgrundlage ist eine fiktive Monatslizenz von 2.000 Euro, multipliziert mit einem angeblichen Nutzungszeitraum von 20 Monaten. Solche Ansätze halten einer rechtlichen Prüfung oft nicht stand – insbesondere, wenn Nutzungsdauer, Verbreitung oder die Reichweite des Inhalts gar nicht belegbar sind.

So unterstützen wir von WBS.LEGAL Sie im Fall einer Abmahnung durch Rose & Partner

Wir prüfen jede Abmahnung individuell, rechtlich fundiert und mit dem Ziel, Ihr Risiko deutlich zu senken. In vielen Fällen ist es sinnvoll, keine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sondern eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die juristisch sauber formuliert und weniger riskant ist.

Unsere erfahrenen Anwälte aus dem Bereich Urheber- und Medienrecht analysieren für Sie:

  • Ob überhaupt eine Lizenzverletzung vorliegt.

  • Ob die geforderte Summe realistisch und rechtlich begründbar ist.

  • Welche Verteidigungsstrategie für Sie am sinnvollsten ist.

Mit unserer Unterstützung können Sie gezielt und sicher auf die Abmahnung reagieren, ohne sich vorschnell zu verpflichten oder hohe Summen zu zahlen.

Warten Sie nicht zu lange – Fristen laufen schnell ab

Abmahnschreiben enthalten oft sehr kurze Fristen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage rechnen – verbunden mit weiteren Kosten. Deshalb: Senden Sie uns Ihre Abmahnung schnellstmöglich zu oder rufen Sie uns direkt an. Wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten.

Sie haben eine Musikabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].