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Im österreichischen Strafrecht bezeichnet ein Rückfalltäter jemanden, der nach einer rechtskräftigen Verurteilung erneut straffällig wird. Solche Fälle ziehen besondere rechtliche Konsequenzen nach sich, die sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Bestrafung des Täters im Blick haben. Dieser Artikel beleuchtet die Folgen und zeigt, warum ein spezialisierter Strafverteidiger entscheidend sein kann.
Rechtliche Konsequenzen für Rückfalltäter
- Strafverschärfung: Nach § 39 StGB kann das Gericht die Strafe um bis zu 50 % erhöhen, maximal jedoch auf 20 Jahre Freiheitsstrafe, wenn eine gleichartige Neigung vorliegt und frühere Verurteilungen bestehen.
- Sicherungsmaßnahmen: Gemäß § 21 StGB droht gefährlichen Rückfalltätern die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren, insbesondere bei psychischen Auffälligkeiten und hoher Rückfallgefahr.
- Bedingte Entlassung: § 46 StGB sieht vor, dass Wiederholungstäter oft länger in Haft bleiben, da Vorstrafen die Entlassungsbedingungen verschärfen.
- Besondere Regelungen: Bei schweren Delikten wie Sexual- oder Gewaltstraftaten regelt § 202a StGB die präventive Unterbringung, um weitere Straftaten zu verhindern.
Die Rolle eines spezialisierten Strafverteidigers
Ein erfahrener Strafverteidiger ist für Rückfalltäter essenziell. Er kennt die Feinheiten des StGB und kann durch gezielte Argumentation – etwa zur Resozialisierung oder geringeren Gefährdung – eine Strafmilderung erreichen. Zudem schützt er die Rechte des Angeklagten, etwa bei der Anfechtung eines Maßnahmenvollzugs, und sorgt für eine faire Verhandlung.
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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.
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