Rückrufe zum Code 23DW und 23LZ - Hintergrund

Audi Besitzer erhalten derzeit Rückrufschreiben zu den Codes 23DW und 23LZ. Der Hintergrund ist folgender: Der Europäische Gerichtshof zwang die deutsche Rechtsprechung und Verwaltung, geltendes europäisches Recht umzusetzen und gegen Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren, vorzugehen. Auch Audi wurde nun durch einen amtlichen Rückruf verpflichtet, sog. Thermofenster mittels eines Software-Updates zu beseitigen (ams berichtete). Thermofenster bewirken, dass die Abgasrückführung (AGR) nur in schmalen Temperaturbereichen funktioniert, sozusagen ausnahmsweise. Daher sind sie rechtswidrig.

Das neue Update greift in die bestehende Software-Architektur ein und hat daher technisch gesehen einen Preis. Folgen werden u.a. höherer Verbrauch, schnellerer Verschleiß und Leistungsverlust sein. Bei anderen Herstellern trat bereits Ölverdünnung hinzu. Die Wagen sind dann effektiv weniger wert.

Alle Halter werden bald Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und von Audi bekommen. Die Halter werden aufgefordert werden, Werkstätten aufzusuchen und den Rückruf durchführen zu lassen.

Die Rückrufcodes von Audi lauten 23LZ (KBA: 14454R) und 23DW (KBA: 14571R).

Es gibt letztlich keine Möglichkeit, den Rückruf zu umgehen, da andernfalls die Stilllegung des Fahrzeugs droht.


Bundesgerichtshof: Pauschalierter Schadensersatz für Käufer

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Haltern von Fahrzeugen mit rechtswidrigem Thermofenster Schadensersatz zusteht, und zwar in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises. Das ist eine spürbare Entschädigung. Dieser Schadensersatz steht übrigens auch Käufern von Gebrauchtwagen zu. Rechtsschutzversicherungen sollten genutzt werden und treten i.d.R. auch für die Koste ndes Klageverfahrens ein. Förmlich geklagt werden muss leider, da Audi so wie viele andere Hersteller nicht kulant ist und die geltende Rechtslage ignoriert.

Die Chancen für eine solche Klage sind ausgezeichnet.

Alle Besitzer von Audi-Dieselmodellen sollten daher rechtlichen Rat einholen. Das gilt auch für Audi-Besitzer, die noch keinen Schreiben erhalten haben, da absehbar ist, dass letztlich alle Dieselfahrzeuge ein verpflichtender Rückruf ereilen wird.


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Wer vom Dieselskandal betroffen ist, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie Kauf- und ggf. Kreditvertrag per Fax, Post oder Mail zu und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Die Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals.

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