Oftmals vereinbaren Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern oder Geschäftsführern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine Klausel, die den rückwirkenden Verlust der dafür gezahlten Karenzentschädigung bei einem Verstoß gegen das Verbot vorsieht, wirksam sein kann.