Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich für viele Mieter die Frage: Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine klare Vorschrift zur Rückzahlungsfrist, jedoch gibt es bewährte Grundsätze, die Vermieter beachten müssen.

Gesetzliche Grundlage zur Rückzahlung der Mietkaution

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Obwohl § 551 BGB die Höhe und Anlage der Kaution regelt, fehlen darin präzise Angaben zur Rückzahlungsfrist. Die Rechtsprechung legt jedoch fest, dass die Kaution nach einer angemessenen Frist zurückerstattet werden muss.

Die Rückzahlungspflicht des Vermieters ergibt sich aus § 259 BGB (Rechenschaftspflicht) und § 666 BGB (Auskunftspflicht). Diese Vorschriften verlangen, dass der Vermieter die Kaution sachgerecht abrechnet und über etwaige Forderungen informiert.

Wann muss die Mietkaution erstattet werden?

Ein Vermieter darf die Kaution nicht unbegrenzt einbehalten. Er hat nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Zeit, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Die Fälligkeit der Rückzahlung tritt ein, wenn:

  • das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde,
  • keine Schäden oder offenen Forderungen mehr bestehen,
  • eine angemessene Bearbeitungszeit verstrichen ist.

Gerichte sehen eine Frist von drei bis sechs Monaten als zumutbar an. In Ausnahmefällen, etwa bei ausstehenden Betriebskostenabrechnungen, kann diese Frist länger ausfallen.

Welche Fristen und Verjährungsregeln gelten?

Der Rückzahlungsanspruch unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren, geregelt in §§ 195, 199 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Kaution fällig wurde. Mieter sollten daher nicht zu lange warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Formen der Mietkaution und Auswirkungen auf die Rückzahlung

Die Art der hinterlegten Kaution kann Einfluss auf die Rückzahlung haben. Gängige Varianten sind:

  • Barkaution: Auszahlung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung und Abrechnung.
  • Überweisung auf ein Kautionskonto: Die Rückzahlung umfasst auch aufgelaufene Zinsen.
  • Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft: Die Auszahlung erfolgt durch die jeweilige Institution.

Dürfen Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten?

Ja, der Vermieter ist berechtigt, einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten, wenn offene Forderungen bestehen. Dazu gehören:

  • Schäden an der Mietsache,
  • ausstehende Mietzahlungen,
  • noch abzurechnende Nebenkosten.

Ein pauschaler Einbehalt ohne konkrete Ansprüche ist jedoch nicht zulässig.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Bleibt die Rückzahlung aus, sollten Mieter den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Falls dies erfolglos bleibt, kann eine rechtliche Beratung oder Klage auf Rückzahlung sinnvoll sein.

Fazit

Die Rückzahlung der Mietkaution ist an mehrere Faktoren gebunden, wie die ordnungsgemäße Wohnungsübergabe und mögliche offene Forderungen. Mieter sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und Vermieter sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.


Für weitere Fragen nehmen Sie gerne unter Kontakt zur Anwaltskanzlei Raters auf.