Als Mieter haben Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Kaution. Bevor der Vermieter die Kaution zurückzahlt, darf er jedoch prüfen, ob er noch Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen Sie geltend machen kann. Ist das der Fall, kann er diesen Betrag von der Kaution abziehen und nur den Rest auszahlen. Dabei sind die folgenden rechtlichen Aspekte zu beachten:
1. Rechtsgrundlage
Die Kaution dient gemäß § 551 BGB der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen beispielsweise:
• Offene Mietzahlungen,
• Ansprüche wegen Schäden an der Mietsache,
• Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung.
2. Rückzahlungsfrist
Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zurückzubehalten. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, doch die Rechtsprechung geht von etwa 3 bis maximal 6 Monaten aus.
• Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter überprüfen, ob Forderungen wie ausstehende Mieten oder Schadensersatzansprüche bestehen.
• Nach Ablauf der Frist ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution oder den verbleibenden Betrag (nach Abzug berechtigter Forderungen) zurückzuzahlen.
3. Abzüge durch den Vermieter
Der Vermieter darf nur dann Abzüge von der Kaution vornehmen, wenn berechtigte Ansprüche bestehen. Beispiele sind:
• Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen,
• Offene Mietzahlungen,
• Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung,
• Kosten für nicht erfüllte Schönheitsreparaturen, sofern diese wirksam im Mietvertrag vereinbart waren.
Hinweis: Pauschale oder unbegründete Einbehalte der Kaution durch den Vermieter sind nicht zulässig.
4. Verjährung von Vermieteransprüchen
Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz oder andere Forderungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache geltend gemacht werden. Danach sind diese Ansprüche verjährt (§ 548 BGB).
5. Vorgehen bei Verzögerung der Rückzahlung
Wenn der Vermieter die Kaution nach Ablauf von 6 Monaten nicht zurückzahlt oder unbegründet Teile einbehält, können Sie:
1. Schriftlich eine Rückzahlung anmahnen und dem Vermieter eine Frist setzen.
2. Rechtliche Schritte einleiten, z. B. Klage auf Rückzahlung der Kaution beim zuständigen Amtsgericht.
Empfehlung:
• Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe! (z. B. mit Fotos oder einem Übergabeprotokoll).
• Fordern Sie die Kaution schriftlich zurück, falls keine Rückzahlung erfolgt
• Ziehen Sie bei Streitigkeiten über die Rückzahlung einen Anwalt oder den Mieterschutzbund hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.