Die Rückforderung von Corona-Hilfen stellt viele Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen. Rechtsanwältin Stefanie Burkardt von SUSTAIN LEGAL in Leipzig bietet kompetente Unterstützung in dieser komplexen Situation.
Gründe für Rückforderungen der Corona-Hilfen
Häufige Ursachen für Rückforderungsbescheide sind:
Fehleinschätzungen bei der Antragstellung
Änderungen der Förderbedingungen
Unstimmigkeiten bei der Berechnung des Umsatzrückgangs
Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation
Rechtliche Möglichkeiten bei Rückforderungsbescheiden
Widerspruch einlegen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch einzulegen. Hierbei sind strikte Fristen zu beachten, meist einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Überprüfung der Berechnungsgrundlagen
Eine genaue Prüfung der Berechnungsgrundlagen kann Fehler aufdecken und die Rückforderungssumme möglicherweise reduzieren.
Stundung oder Ratenzahlung beantragen
Bei berechtigten Rückforderungen können Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden, um die finanzielle Belastung zu verteilen.
Präventive Maßnahmen für Unternehmen
Um Rückforderungen vorzubeugen, empfiehlt es sich:
Alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren
Regelmäßige Überprüfungen der Förderbedingungen durchzuführen
Bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen
Konsequenzen für betroffene Unternehmen
Rückforderungen können schwerwiegende Folgen haben:
Liquiditätsengpässe
Drohende Insolvenz
Reputationsschäden
Individuelle Lösungsstrategien entwickeln
Jeder Fall erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Mögliche Ansätze sind:
Verhandlungen mit Behörden
Erarbeitung von Sanierungskonzepten
Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten
Fazit
Die Rückzahlung von Corona-Hilfen ist eine komplexe rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung. Professionelle Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte wie Stefanie Burkardt kann entscheidend sein, um die Situation zu bewältigen und negative Folgen für das Unternehmen zu minimieren.
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