I. Arbeitgeber will Geld zurück – was nun?
Viele Arbeitnehmer kennen die Situation: Eine Fortbildung wurde vom Arbeitgeber bezahlt – doch nach der Kündigung flattert eine Forderung über mehrere Tausend Euro ins Haus.

👉 Müssen Sie das wirklich zurückzahlen?
👉 Wie lange ist das überhaupt zulässig?
👉 Was ist, wenn Sie selbst gekündigt haben – oder der Arbeitgeber?

LAMS. die KANZLEI. hat schon zahlreichen Mandanten geholfen, solche Rückforderungen ganz oder teilweise abzuwehren.

II. ⚠️ Vorsicht bei Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag

Immer mehr Unternehmen sichern sich durch sogenannte Fortbildungsvereinbarungen ab. Darin steht meist, dass Sie die Kosten der Weiterbildung anteilig oder vollständig zurückzahlen müssen, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums kündigen oder das Arbeitsverhältnis endet.

Aber:
Nicht jede Klausel ist wirksam!

Typische Fehler, die häufig zur Unwirksamkeit führen:

  • Unklare oder zu lange Bindungsfristen
  • Rückzahlung selbst bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Nicht nachvollziehbare Rückzahlungsbeträge

📌 In vielen Fällen ist die Klausel unwirksam und damit rechtlich angreifbar.

III. 📄 Achtung bei Musterverträgen und Standardformulierungen

Viele Arbeitnehmer nehmen von einer rechtlichen Prüfung Abstand, weil der Arbeitgeber auf Musterverträge – etwa von der Ärztekammer oder Industrie- und Handelskammer – verweist.

Doch die Erfahrung zeigt:
Solche Musterverträge entsprechen häufig nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und enthalten regelmäßig unwirksame Klauseln.

Dabei ist zu berücksichtigen:
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellt laufend neue Anforderungen an Rückzahlungsvereinbarungen. Was früher zulässig war, kann heute unwirksam sein.

Lassen Sie daher jede Klausel anwaltlich prüfen – unabhängig vom vermeintlichen „Mustercharakter“.Denn entscheidend ist nicht, woher die Klausel stammt, sondern ob sie rechtlich standhält.

IV.⏳ Ausschlussfristen beachten!

Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen.
Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen, nach denen Ansprüche innerhalb von 3 oder 6 Monaten – oder sogar kürzer – geltend gemacht werden müssen. Sonst verfallen sie.

Das gilt auch für Rückforderungen von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber.

➡️ Wird der Anspruch nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht, kann er verloren gehen – selbst wenn die Klausel wirksam wäre.

📌 Tipp: Schauen Sie nicht nur auf die Rückzahlungsklausel/-vereinbarung – prüfen Sie auch, ob die Forderung bereits wegen einer Ausschlussfrist nicht mehr geltend gemacht werden kann. 

V. 📞 Jetzt Beratung sichern – Rückforderung prüfen lassen

Sie sollen Fortbildungskosten zurückzahlen?
Warten kostet Sie Geld und Nerven.

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