Hier erfahren Sie ausführlich, wie Sie als Kind von Deportierten oder Kriegsgefangenen aus Rumänien eine Entschädigung gemäß Dekret 118/1990 erfolgreich beantragen können.

Die Antragstellung erfordert vor allem Kenntnisse der rumänischen Sprache. Sie können den Antrag selber stellen oder sich an jemanden wenden, der dies schon häufig gemacht hat und sich mit den Besonderheiten auskennt, unterstützen lassen. Als deutschsprachige Kanzlei mit Sitz in Rumänien haben wir den Vorteil, dass wir das Recht auf Entschädigungsleistung auch gerichtlich durchsetzen können.