Neuestes Update: Fristverlängerung für den Umtausch von ADR bis 1.10.2024! Siehe hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/adr-umtausch-in-russische-aktien-jetzt-wieder-moeglich-frist-bis-01-10-2024-229568.html

Update vom 15.09.2023

Mit Blick auf das Thema der "Ausnahmegenehmigung für ADR-Inhaber" siehe hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/russische-adr-gazprom-lukoil-und-co-umwandlung-mit-ausnahmegenehmigung-216395.html

Update vom 02.09.2023

Aus gegebenem Anlass: Wir raten Anlegern dringend dazu, bei dem eigenen Broker eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Details siehe Update vom 17.08.2023). Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Sie Post von Ihrer Bank bzw. Ihrem Broker erhalten. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung dürfte sich als nützlich erweisen, um ADR wie Gazprom, Lukoil, Rosneft, Norilsk Nickel und weitere zu konvertieren.

Update vom 17.08.2023

Nun hat auch die Citibank weitere Bücher geöffnet. So ist etwa der Umtausch von Lukoil-ADR in Aktien grundsätzlich wieder möglich.

Die folgenden Bücher hat die Citibank als DR-Agent geöffnet:

  • En+ Group (ISIN: US29355E208)
  • Lukoil (ISIN: US69343P1057; US69343P2048)
  • Tatneft (ISIN: US8766292051)
  • Rostelecom (ISIN: US7785291078)
  • Sistema (ISIN: US48122U1051; US48122U2042)

Für Magnitogorsk, PhosAgro und Severstal gilt: Die Bücher bleiben aufgrund von US- bzw. EU-Sanktionen bis auf Weiteres geschlossen. 

Notwendig ist ein Depot mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer NSD. Wir helfen Anlegern sowohl auf deutscher Seite als auch vor Ort in Moskau als bei der Kommunikation mit den DR-Agenten aus den USA, um den Umtausch von ADR in Aktien erfolgreich zu meistern. Auch nach dem Umtausch sind wir für Anleger grenzüberschreitend tätig, etwa bei der Geltendmachung bislang entgangener Dividenden unterstützt. Auch hier waren wir erfolgreich.

Wichtig bleibt, dass die jeweilige Lagerstelle den Vorgang unterstützt. Ob der Umtausch erfolgreich ist, hängt in diesen Wochen weiterhin vom Einzelfall ab. Insbesondere bleibt abzuwarten, wie sich Clearstream in Zukunft positioniert: Einerseits hat Clearstream angekündigt, zunächst nicht bei der weiteren Konvertierung zu unterstützen. Den rechtlichen Hintergrund bildet der neue Absatz 5aa zu Artikel 6b der EU-Verordnung 269/2014, wonach nun Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden können, um den Umtausch von ADR in die russische Aktien durchzuführen. 

Insoweit ist zu erwarten, dass auch ADR, die über Clearstream verwahrt werden, künftig leichter in Aktien konvertiert werden können, sobald die Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Da schon bislang die Zeitfenster kurz waren, um die Konvertierung der ADR erfolgreich durchzuführen, ist Anlegern anzuraten, sich jetzt bereits darauf vorzubereiten.

Insbesondere sollten Anleger auch darauf hinwirken, dass der eigene Broker eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einholt. Auch hierfür existiert nur eine kurze Frist (bis 25.09.2023 muss der Genehmigungsantrag gestellt werden (siehe Art. 6b Abs. 5aa lit. b) EU-Verordnung 269/2014). Dies ist die Frist für den Broker. Für Anleger sind die Fristen kürzer (der Broker muss den Antrag im Vorfeld dieser Frist verarbeiten).

WEISSWERT unterstützt Anleger bei dem Umtausch von ADR in Aktien, auch mit Kollegen vor Ort in Moskau. 

Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "ADR umtauschen" an die E-Mail-Adresse 

[email protected]

Hier finden Sie weitere Informationen:

WEISSWERT-Informationen zum Umtausch von ADR