Nehmen wir an, Sie fliegen im Winter nach Russland, um Freunde oder Familie zu besuchen. Sie haben teure Lederschuhe und einen warmen Mantel an. Ihr Smartphone ist dabei und Ihr treuer reinrassiger Labrador Retriever begleitet sie. Für etwaige Notfälle haben Sie auch 2.000 Euro Bargeld eingesteckt. Vielleicht sind Sie auch Gastmusiker und haben Ihre Violine im Wert von über 5.000 Euro dabei. Müssen Sie sich beim Verlassen der EU überhaupt Sorgen machen? Worauf sollten Sie Ihre erhöhte Aufmerksamkeit richten, um Strafverfahren mit empfindlichen Strafen zu vermeiden? Dieser Beitrag gibt hierüber Aufschluss.
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Was ist nach der Russland-Embargoverordnung verboten?
Nach der Russland-Embargoverordnung ist es verboten, bestimmte Waren mit oder ohne Ursprung in der Europäischen Union nach Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Hiervon betroffen sind viele Warengruppen, die in den einzelnen Anhängen der Russland-Embargoverordnung aufgelistet sind.
Erfahrungsgemäß liegt ein ganz wesentliches Problem bei der Ausfuhr bzw. Mitnahme von Konsumgütern. In der Russland-Embargoverordnung werden viele Konsumgüter als sog. „Luxusgüter“ aufgeführt, obwohl sie im normalen Sprachgebrauch nicht als Luxusgüter gelten. Die Ausfuhr solcher Luxusgüter nach Russland ist verboten. Ausschlaggebend für die Einordnung als Luxusgut ist der Wert bzw. der Rechnungspreis der Ware. Nach der Russland-Embargoverordnung handelt es sich um ein Luxusgut, wenn dessen Wert 300 Euro je Stück übersteigt. Bei Fahrzeugen liegt der Wert bei 50.000 Euro und bei Motorrädern bei 5.000 Euro. Diese Endpreise können schnell erreicht sein.
Einige Beispiele für verbotene Waren
- Um Luxusgüter handelt es sich beispielsweise bei folgenden Gütern mit einem Warenwert über 300 Euro:
Reinrassige Zuchttiere, Wein, Parfüms, Reisekoffer, Schultaschen, Mäntel, Blusen, Hemden, Trainingsanzüge, Badeanzüge, Skistiefel, Schals, Pantoffeln, Schirme, Banknoten, Münzen, Uhren und Armbanduhren.
- Um Luxusgüter handelt es sich beispielsweise bei folgenden Gütern mit einem Warenwert über 750 Euro:
Haushaltswaage, Waschvollautomaten, Haushaltsnähmaschinen, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Smartphones
- Musikinstrumente im Wert von mehr als 1.500 Euro.
Bei diesen Beispielen handelt es sich lediglich um eine unvollständige Aufzählung.
Güter, die erhebliche Einnahmen bringen
Die Einfuhr von Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen bringen wie zum Beispiel alkoholhaltige Getränke, Öle, Seifen, Leder, Koffer, Papiere und viele weitere Güter ist ebenfalls verboten.
Was sind die Folgen?
Dieser Beitrag behandelt nur einen Bruchteil der von der Russland-Embargoverordnung betroffenen Güter. Es ist nicht verwunderlich, wenn es kurz vor der Ausreise aus der Europäischen Union am Flughafen zu Schwierigkeiten mit den Zollbehörden kommt. Denn Verstöße gegen die Russland-Embargoverordnung werden rigoros verfolgt und schwer bestraft. Hier kann es zu empfindlichen Strafen und die Einziehung Ihrer Wertsachen kommen.
Fazit
Es lohnt sich vor Ihrer Reise zu prüfen, ob bestimmte Gegenstände von der Russland-Embargoverordnung betroffen sind. Aufgrund meiner Praxiserfahrung im Bereich der Russland-Embargoverordnung bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin, wenn es um die effektive Verteidigung in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Russland-Embargoverordnung geht.
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