In Deutschland besteht der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schulbeginn. Trotzdem erleben viele Eltern eine große Herausforderung, wenn kein Kita- oder Kindergartenplatz für ihr Kind zur Verfügung steht. Dies kann zu einem erheblichen Verdienstausfall führen, da Eltern gezwungen sein können, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder sogar eine verlängerte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese geltend machen können.
Ihre Rechte und wie Sie diese durchsetzen
Wenn Sie keinen Kita- oder Kindergartenplatz für Ihr Kind erhalten, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche zu. Der Anspruch kann sich auf Verdienstausfall oder Kosten der Kinderbetreuung durch eine Nanny oder ein Au Pair beziehen, wenn Sie aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeit nicht wie geplant arbeiten können oder Ihren Job sogar kündigen mussten.
Im ersten Schritt müssen die Eltern zunächst alle zumutbaren und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einen Betreuungsplatz zu erhalten. Das bedeutet konkret:
Eltern müssen sich selbst um einen Kita- oder Kindergartenplatz bemüht haben und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungplatz beim zuständige Jugendamt richtig angemeldet haben.
Wichtig: Eltern müssen den Platz aber auch einklagen bevor man Verdienstausfall geltend machen kann. Andernfalls wird einem von Gericht vorgeworfen, dass man nicht alles dafür getan hat um einen Platz zu erhalten.Nach einer gewonnen Kitaplatzklage: Unserer Erfahrung nach erhalten Kinder nach einer Kitaplatzklage sehr schnell einen Platz. In seltenen Fällen ist aber eine Verdienstausfallsklage notwendig. Der Verdienstausfall kann etwa durch frühere Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden. Einen neuen Arbeitsvertrag benötigen Sie nicht.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt